Ab 2027: Steuerbescheide werden digital

Papierbescheide werden künftig zur Ausnahme. Ab 2027 sollen
Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte grundsätzlich elektronisch
bereitgestellt werden. Wer weiterhin Post vom Finanzamt erhalten möchte, muss
aktiv einen Antrag stellen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun erläutert, wie die
neuen Regelungen in der Praxis anzuwenden sind.

2026 bleibt alles weitgehend beim Alten

Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen,
müssen sich im Jahr 2026 zunächst keine Sorgen machen. Ohne ausdrückliche
Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe werden Steuerbescheide weiterhin per
Post zugestellt.

Wer bereits in Mein ELSTER einer elektronischen Bekanntgabe
zugestimmt hat oder dies noch im Laufe des Jahres 2026 tut, kann seine
Bescheide schon jetzt digital erhalten.

Für viele Bürger wird sich deshalb im Jahr 2026 praktisch
nichts ändern.

Ab 2027 wird der elektronische Bescheid zum Regelfall

Ab dem 1. Januar 2027 kehrt sich das System um. Dann ist
keine Einwilligung mehr erforderlich. Steuerbescheide sollen grundsätzlich
elektronisch bereitgestellt werden. Die Zustellung auf Papier wird zur
Ausnahme.

Voraussetzung ist allerdings, dass ein aktives
ELSTER-Nutzerkonto vorhanden ist. Auch Steuerberater und andere Bevollmächtigte
müssen ihre Empfangsvollmacht elektronisch übermittelt haben. Liegen diese
Voraussetzungen nicht vor, erfolgt die Bekanntgabe weiterhin auf dem Postweg.

Damit wird die Digitalisierung zwar der Standard, ein
vollständiger Abschied von Papierbescheiden steht aber nicht bevor.

Wann gilt ein digitaler Bescheid als zugestellt?

Besonders wichtig sind die Fristen. Bislang war die
elektronische Benachrichtigung oft der maßgebliche Anknüpfungspunkt. Nach der
Neuregelung gilt ein elektronisch bekannt gegebener Verwaltungsakt
grundsätzlich am vierten Tag nach seiner Bereitstellung zum Abruf als bekannt
gegeben.

Die E-Mail oder sonstige Benachrichtigung dient künftig nur
noch als Hinweis. Wer die Nachricht übersieht oder den Bescheid erst später
tatsächlich öffnet, darf deshalb Fristen nicht aus dem Blick verlieren. Gerade
bei Einspruchsfristen kann das erhebliche praktische Bedeutung haben.

Was bedeutet das für Steuerzahler?

Für Personen, die ihre Steuererklärung selbst erstellen,
wird ein aktives ELSTER-Konto künftig noch wichtiger. Wer den digitalen Weg
nutzt, sollte regelmäßig prüfen, ob neue Bescheide oder Mitteilungen hinterlegt
wurden.

Für Steuerpflichtige, die mit einem Steuerberater oder einem
Lohnsteuerhilfeverein zusammenarbeiten, wird sich meist wenig ändern. Die
Bescheide gehen häufig ohnehin zunächst an den Bevollmächtigten. Dennoch
sollten Mandanten wissen, welche Form der Bekanntgabe für ihre Steuernummer
hinterlegt ist und ob ein Papierbescheid gewünscht wird.

Papierbescheid weiterhin möglich

Niemand ist gezwungen, dauerhaft auf Papierbescheide zu
verzichten. Ab dem 1. Januar 2027 kann bei der Finanzverwaltung ein Antrag auf
postalische Bekanntgabe gestellt werden. Das soll vorzugsweise über ELSTER
erfolgen. Sobald der Antrag wirksam vorliegt, werden Bescheide wieder per Post
versandt.

Wichtig ist dabei: Wer früher einfach keine Einwilligung zur
elektronischen Bekanntgabe erteilt hatte, hat damit nicht automatisch einen
Antrag auf Papierzustellung gestellt. Ab 2027 ist ein ausdrücklicher Antrag
erforderlich.

BMF-Schreiben vom 13.08.2026

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