Bundessteuerberaterkammer: Erbschaftsteuer muss mit der Realität Schritt halten

Im Mittelpunkt des Positions­papiers »Reform­bedarf im
Erbschaftssteuerrecht« der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) stehen Forderungen
nach verlässlichen Regelungen für die Übertragung von Betriebs­vermögen, einer
umfassenden Steuerfreistellung von Zuwendungen zwischen Ehegatten sowie höheren
und künftig regelmäßig angepassten persönlichen Freibeträgen.

»Eine zeitgemäße Erbschaft­steuer muss mit der
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Realität Schritt halten.
Unternehmens­nachfolgen dürfen durch das Steuer­recht nicht gefährdet werden.
Zugleich sollte der Gesetzgeber der besonderen Verantwortungs­gemeinschaft von
Ehegatten angemessen Rechnung tragen und verhindern, dass Freibeträge durch die
Inflation schleichend entwertet werden«, erklärt der Präsident der
Bundessteuer­beraterkammer, Prof. Dr. Hartmut Schwab.

Einen Schwerpunkt legt die BStBK in ihrem Papier auf die
Übertragung von Betriebs­vermögen. Deren Begünstigung sollte im Grundsatz
erhalten bleiben. Denn Betriebs­vermögen ist regelmäßig im Unternehmen gebunden
und dient der Finanzierung von Investitionen, laufenden Kosten und
Arbeits­plätzen. Die BStBK weist kritisch darauf hin, dass eine steuerlich
übermäßige Belastung notwendige Liquidität entziehen und im ungünstigsten Fall
sogar die Veräußerung betriebsnotwendigen Vermögens erzwingen kann.

Handlungsbedarf sieht die BStBK auch bei
Vermögens­übertragungen zwischen Ehegatten. Diese können nach geltendem Recht
grundsätzlich der Schenkung­steuer unterliegen. Das wird der besonderen
rechtlichen und wirtschaftlichen Verantwortungs­gemeinschaft der Ehe nicht
hinreichend gerecht. Die BStBK spricht sich deshalb für eine umfassende
Steuer­freistellung entsprechender Zuwendungen aus.

Auch die persönlichen Freibeträge gehören aus Sicht der
BStBK auf den Prüfstand. Sie sind seit 2009 unverändert geblieben, obwohl die
Preis­entwicklung die wirtschaftlichen Verhältnisse deutlich verändert hat.
Vermögens­übertragungen können dadurch allein aufgrund gestiegener Werte
stärker besteuert werden, ohne dass sich ihre reale wirtschaftliche Substanz
entsprechend erhöht hat. Die BStBK fordert daher, die Freibeträge anzuheben und
künftig gesetzlich an die Preis­entwicklung zu koppeln. So ließe sich ihre
Entlastungs­wirkung dauerhaft sichern.

Zudem setzt sich die BStBK dafür ein, bundes­einheitliche
Regelungen im Erbschaft­steuerrecht beizubehalten. Unterschiedliche Regelungen
der Länder zur Immobilien­bewertung, zu persönlichen Freibeträgen oder zu
Steuersätzen würden neue Abgrenzungsfragen schaffen, den Verwaltungsaufwand
erhöhen und zusätzliche Gestaltungs­anreize setzen. Statt Komplexität
abzubauen, würde neue entstehen. Die Gesetzgebungs­kompetenz sollte deshalb
beim Bund verbleiben.

Zum
Positionspapier (PDF)

BStBK, Pressemitteilung 15/2026 vom 09.10.2026

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