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GuV-Gliederung – Gesamtkostenverfahren

Die Gewinn-und Verlustrechnung (GuV-Rechnung) kann entsprechend § 275 Abs. 1 HGB entweder nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB oder nach dem Umsatzkostenverfahren gem. § 275 Abs. 3 HGB aufgestellt werden.

GuV-Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB):

Umsatzerlöse

+/-

Erhöhung oder
Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

+

andere aktivierte Eigenleistungen

+

sonstige betriebliche Erträge

Materialaufwand:

– Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren

– Aufwendungen für bezogene Leistungen

Personalaufwand:

– Löhne und Gehälter

– soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,

davon für Altersversorgung…

Abschreibungen

– auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

– auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

sonstige betriebliche Aufwendungen

+

Erträge aus Beteiligungen,

davon aus verbundenen Unternehmen…

+

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,

davon aus verbundenen Unternehmen…

+

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,

davon aus verbundenen Unternehmen…

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Zinsen und ähnliche Aufwendungen,

davon an verbundene Unternehmen…

=

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

+

außerordentliches Ergebnis (= außerordentliche Erträge
– außerordentliche Aufwendungen)

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

sonstige Steuern

=

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

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