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Jahressteuergesetz 2010

Information

1. Wichtige Regelungen im Jahressteuergesetz 2010

Das Jahressteuergesetzes 2010 enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelregelungen. Inhaltlich hervorzuheben sind u.a. die folgenden geplanten Regelungen:

1.1 Änderungen des Einkommensteuergesetzes

  • Für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften ist Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen bis zu 2.100 Euro pro Jahr ab 2011 eingeführt worden (§ 3 Nr. 26b EStG).

  • Für Verlustfeststellungen und Steuerfestsetzungen der Folgejahre wurden materielle und formelle Erfordernisse festgeschrieben, nach denen eine Änderung des Steuerbescheides bei nachträglich erklärten Verlusten möglich ist (§ 10d Abs. 4 EStG).

  • In Bezug auf die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen wurden bestimmte öffentlich geförderte Maßnahmen aus der Förderung herausgenommen werden, um Doppelförderungen zu vermeiden (§ 35a EStG).

  • Transferentschädigungen für den Wechsel eines Sportlers von einem nicht im Inland ansässigen zu einem im Inland ansässigen Verein werden besteuert (§ 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG).

  • In Freibetragsfällen bei Arbeitslöhnen unterhalb der Steuerbelastungsgrenze (z.B. „Saisonarbeiter“) soll von einer Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung abgesehen werden (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG).

  • Wegen der zeitlichen Verzögerung hinsichtlich der Einführung des Verfahrens für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM) müssen Übergangsregelungen geschaffen werden (§ 39e EStG).

  • Die Bemessungsgrundlage der AfA bei der Einlage von privaten Wirtschaftsgütern in ein Betriebsvermögen wurde angepasst (§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG).

  • Es wurden Änderungen beim Kapitalertragsteuerabzug vorgenommen (§§ 43ff EStG).

Weitere Änderungen des Einkommensteuergesetzes:

Arbeitszimmer:
Als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde das steuerliche Abzugsverbot für die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen des JStG 2010 aufgehoben. Danach können bis zu 1.250 EUR geltend gemacht werden, „wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“ (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG). Bei noch offenen Steuerfällen, in denen kein Steuer- oder Feststellungsbescheid ergangen ist, ist die Regelung rückwirkend ab 2007 anzuwenden.

Riester-Förderung für Arbeitslosengeld-II-Empfänger:
Empfänger von Arbeitslosengeld II können die Riester-Förderung erhalten (§ 10a Abs. 1 EStG). Die Förderung wäre ohne eine solche Gesetzesänderung ausgelaufen, weil Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht mehr in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, diese Pflichtversicherung aber Voraussetzung für die Riester-Förderung ist.

Erstattungszinsen des Finanzamts steuerpflichtig
Erstattungszinsen, die das Finanzamt an Steuerpflichtige etwa wegen verspäteter Einkommensteuererstattungen zahlt, sind steuerpflichtig (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Diese „Klarstellung“ wurde in das Gesetz eingefügt. Allerdings können auf der anderen Seite Nachzahlungszinsen, die Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlen müssen, weiterhin nicht steuerlich geltend gemacht werden. In der Gesetzesbegründung wird dies als „bewusste gesetzgeberische Entscheidung, die konsequent daran anknüpft, dass private Schuldzinsen nicht abzugsfähig, Guthabenzinsen aber steuerpflichtig sind“, bezeichnet.

1.2 Änderungen des Umsatzsteuergesetzes

  • Rückwirkende Steuerbefreiungen privater Kulturunternehmen mit der Folge des rückwirkenden Wegfalls der Vorsteuerabzugsberechtigung (Rückabwicklung von Vorsteuerabzügen) sind nur noch zeitlich begrenzt (4 Jahre) möglich (§ 4 Nr. 20a UStG).

  • Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Umsatzsteuer ist auf die Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen sowie Leistungen von Gebäudereinigern erweitert worden (§ 13b Abs. 2 Nr. 7 u. 8 UStG).

  • Der Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Grundstücke ist neu geregelt worden. Soweit die Vorsteuer auf Leistungen für den nicht unternehmerisch genutzten Teil entfällt, ist der Vorsteuerabzug nunmehr ausgeschlossen (Abschaffung des sog. Seeling-Modells, § 15 Abs. 1b UStG).

  • Die Umsatzsteuerjahreserklärungen für die Jahre ab 2010 sind elektronisch zu übermitteln (§ 18 Abs. 3 UStG).

1.3 Änderungen der Abgabenordnung

  • Die Mitteilungspflichten der Finanzbehörden bei der Geldwäsche als Ordnungswidrigkeit sind ausgeweitet worden (§ 31b AO). Die Finanzbehörden sollen damit in die Lage versetzt werden, den zuständigen Verwaltungsbehörden Tatsachen über das Vorliegen einer Geldwäsche als Ordnungswidrigkeit mitzuteilen.

1.4 Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes sowie des Grunderwerbsteuergesetzes

  • Eingetragene Lebenspartner werden rückwirkend zum 01.08.2001 im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sowie im Grunderwerbsteuergesetz mit Ehegatten gleichgestellt (§§ 15 Abs. 1 ErbStG, 16 Abs. 1 ErbStG, § 3 GrEStG).

2. Gesetzentwurf und weitere Dokumente

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Bundesrates bzw. Bundestages:

Gesetzentwurf der Bundesregierung: BR-Drs. 318/10 (PDF).

Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung: BT-Drs. 17/2823 (PDF)

Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse: BR-Drs. 679/1/10 (PDF)

Gesetzentwurf in der vom Bundestag am 28.10.2010 beschlossenen Fassung: BR-Drs. 679/10 (PDF)

Beschluss des Bundesrates: BR-Drs. 679/10(B) (PDF)

3. Stand des Gesetzgebungsverfahrens

26.11.2010 Beschluss im Bundesrat
28.10.2010 Beschluss im Bundestag
27.10.2010 Beschluss im Finanzausschuss
06.10.2010 Beratung im Finanzausschuss
27.08.2010 Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates
09.07.2010 Stellungnahme und Änderungsvorschläge durch den Bundesrat
01.07.2010 Entwurf wurde in erster Lesung in der Plenarsitzung am 01.07.2010 an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
19.05.2010 Beschluss des Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 2010 im Bundeskabinett.
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