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Ökosteuer

Information

Im Mittelpunkt des Interesses bei der ökologischen Steuerreform steht die schrittweise Erhöhung der Mineralölsteuersätze für Kraftstoffe vom 1. April 1999 bis zum 1. Januar 2003. Seit dem 1. April 1999 werden sog. Ökosteuern erhoben und in fünf jährlichen Schritten bis 2003 erhöht. Die Einnahmen werden zur Stabilisierung und Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingesetzt. Eine eigene Ökosteuer gibt es dem Grunde nach nicht.

Die ökologische Steuerreform hat zwei Ziele. Zum einen soll die maßvolle Verteuerung von Energie den Anreiz für den sparsamen Umgang mit wertvollen Ressourcen und damit zur Schonung unserer Umwelt geben. Durch die Verwendung des Mehraufkommens zur Senkung und Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge soll darüberhinaus der Faktor Arbeit billiger werden. Dies soll vorhandene Arbeitsplätze sichern und die Chance auf mehr Beschäftigung erhöhen.

Die Steuer- und Beitragssätze mit den ursprünglichen Anhebungen und Prognosen im Einzelnen:

Steuer bis 1998 (vor Einführung der Ökosteuern)

Pfennig

Erhöhung 1.4.99 01.01.00 01.01.01 01.01.02 01.01.03
Normal- und Superbenzin 98 Pf./l 6 Pf./l 6 Pf./l 6 Pf./l 3,07 Ct/l 3 Ct/l
Diesel 62 Pf./l 6 Pf./l 6 Pf./l 6 Pf./l 3,07 Ct/l 3 Ct/l
Heizöl 8 Pf./l 4 Pf./l
Erdgas 0,36 Pf./ kWh 0,32 Pf./ kWh
Strom 2 Pf./ kWh 0,5 Pf./ kWh 0,5 Pf./ kWh 0,26 Ct/ kWh 0,26 Ct/ kWh
Ökosteuereinnahmen 8,5 Mrd. DM 17,2 Mrd. DM 22,4 Mrd. DM 14,3 Mrd. Euro* 17,2 Mrd. Euro*
Rentenversicherungsbeitrag (Prozent vom Bruttolohn) 20,3 19,5 19,3 19,1 19,0* 18,8*

Hinweis:

* = ursprüngliche Prognose: defacto beträgt der Rentenversicherungsbeitrag 2002 wie 2001 = 19,1 % bzw. 19,5 % ab 2003.

60.000 zusätzliche Arbeitsplätze und sieben Millionen Tonnen weniger Kohlendioxid – das hat die Ökosteuer laut Umweltbundesamt bis Anfang 2002 bewirkt. Modellrechnungen zufolge sind 2002 rund 60.000 Menschen mehr beschäftigt, als es ohne Ökosteuer der Fall wäre. Bis zum Jahr 2006 steigt die Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze auf 90.000. Dieser Effekt wird auf die Stabilisierung der Rentenbeiträge zurückgeführt, die ohne die Abgabe (noch weiter) gestiegen wären. Auch der Kraftstoffverbrauch ist deutlich zurückgegangen. Steigende Preise senken den Verbrauch nach der Faustregel: 10 % höherer Preis führt kurzfristig zu 3 % weniger Verbrauch. Langfristig wird der Verbauch noch mehr reduziert, für den Fall, dass sparsamere Autos angeschafft werden.

Zur Konsolidierung des Bundeshaushalts strebte der Gesetzgeber zum Ende des Jahres 2002 eine weitere Erhöhung der Ökosteuern an. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform (BGBL. I 2002 S. 4602) wurde das Vorhaben umgesetzt. Wesentliche Inhalt des Gesetzes ist u.a. die Erhöhung der ermäßigten Ökosteuersätze für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft für Strom, Heizöl und Erdgas von 20 % auf 60 % der Ökosteuersätze ab 2003 sowie die Umstellung des Spitzenausgleichs für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (auch Versorgungsunternehmen).

Die seit April 1999 unveränderten Regelsteuersätze für das Verheizen von schwerem Heizöl, Erdgas und Flüssiggase wurden im Übrigen zum 1.1.2003 kräftig erhöht:

  • für schweres Heizöl von bisher 17,89 Euro auf 25 Euro für 1000 kg,

  • für Erdgas von bisher 3,476 Euro auf 5,50 Euro für 1 MWh bzw. 0,55 Cent je kWH,

  • für Flüssiggase von bisher 38,34 Euro auf 60,60 Euro für 1000 kg.

Der Steuersatz für das Verheizen von leichtem Heizöl ist mit 61,35 Euro für 1.000 Liter unverändert geblieben.

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