Eigenkapital
Inhaltsübersicht
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1. Allgemeines
Im Gegensatz zum Fremdkapital, besteht das Eigenkapital aus Finanzmitteln, die von den Eigentümer des Unternehmens, dem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden oder als erwirtschafteter Gewinn am Jahresschluss nicht entnommen, sondern im Unternehmen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis (Selbstfinanzierung) belassen werden.
In der Bilanz ergibt sich die Position Eigenkapital aus der Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva) und den Schulden (Passiva). In derBilanz des Unternehmens sind beide Seiten (Aktiva und Passiva) immer ausgeglichen, also betragsmäßig gleich. Deshalb wird der Unterschiedsbetrag zwischen den Summen der beiden Seiten der schwächeren Bilanzseite als Saldo hinzugesetzt. Dieser Saldo heißt in der Bilanz Eigenkapital.
Ist die Aktivseite der Bilanz größer als die Passivseite, heißt der Saldo Aktivkapital. Das Eigenkapital wird dann auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Ist die Passivseite der Bilanz größer als die Aktivseite, heißt der Saldo Passivkapital. Das Eigenkapital wird dann auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. In der Bilanz einer Kapitalgesellschaft heißt das Passivkapital „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ (§ 268 Abs. 3 HGB).
Eigenkapital wird in der Praxis auch als Reinvermögen oder Betriebsvermögen bezeichnet. Betriebsvermögen ist ein Begriff des Steuerrechts, Reinvermögen ein Begriff, der in früheren Zeiten verwand wurde. Eigenkapital ist das vom Unternehmer selbst in das Unternehmung eingebrachte Kapital. Es ist eine Quasi-Verbindlichkeit (Schuld = daher auch Ausweis auf der Passivseite) des Unternehmens gegenüber dem Unternehmer.
Erst das Vorhandensein von Eigenkapital führt dazu, das ein Kreditgeber dem Unternehmen Fremdkapital (beispielsweise Kontokorrentkredit, Investitionsdarlehen, Finanzierungsdarlehen, etc.) zur Verfügung stellt. Im Unternehmen gebildete Rücklagen (nicht jedoch die Rückstellungen) gehören ebenfalls zum Eigenkapital.
Das Eigenkapital ist immer dann positiv, wenn die Aktivseite der Bilanz größer ist als das Fremdkapital auf der Passivseite.
Beispiel:
Vermögen lt. Aktivseite: | 350.000 EUR | ||
– | Fremdkapital lt. Passivseite: | ||
Rückstellungen: | 50.000 EUR | ||
Verbindlichkeiten: | 75.000 EUR | ||
Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 5.000 EUR | – 130.000 EUR | |
Eigenkapital (positiv) | 220.000 EUR |
Das Eigenkapital ist negativ, wenn das Aktivvermögen geringer ist als das Fremdkapital. Überwiegt das Fremdkapital am Bilanzstichtag das Vermögen, so ist das Unternehmen überschuldet.
Beispiel:
Vermögen lt. Aktivseite: | 350.000 EUR | |
./. | Fremdkapital lt. Passivseite: | – 420.000 EUR |
Eigenkapital (negativ) | – 70.000 EUR |
2. Kapitalkonto bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen
In der Bilanz eines Einzelunternehmers findet sich das Kapitalkonto auf der Passivseite, soweit es positiv ist. Ein negatives Kapitalkonto wird dagegen auf der Aktivseite geführt. Darüber hinaus wird in der Finanzbuchhaltung des Einzelunternehmens ein Kapitalkonto geführt, das auch die Einlagen und Entnahmen, gegebenenfalls als Unterkonten des Eigenkapitalkontos, enthält.
Bei Personengesellschaften sieht es differenzierter aus. Hier gibt es für jeden Gesellschaften eigene Kapitalkonten. Die Kapitalkonten der Vollhafter entsprechen im Wesentlichen denen des Einzelunternehmers. Bei den Kommanditisten werden laufende Gewinnanteile solange dem Gesellschafterkonto gutgeschrieben, bis die vereinbarte Pflichteinlage erreicht wurde.
Bei den Kapitalgesellschaften ist das Kapital entsprechend dem Gliederungsschema der Bilanz lt. § 266 HGB aufzugliedern:
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gezeichnetes Kapital (nominelles Haftkapital)
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Kapitalrücklage (aus Agio, Zuzahlungen, etc.)
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Gewinnrücklagen (gebildet aus dem Jahresergebnis):
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gesetzliche Rücklage
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Rücklage für eigene Anteile
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satzungsmäßige Rücklagen
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andere Gewinnrücklagen
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Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Das gezeichnete Kapital ist das Haftungskapital der Gesellschafter. Bei der Aktiengesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf Aktien ist es das Grundkapital, bei GmbH das Stammkapital.
Kapitalrücklagen entstehen, wenn bei der Ausgabe von Aktien, Schuldverschreibungen, etc. wenn die Nennbeträge niedriger sind als die gezahlten Beträge oder wenn Gesellschafter für Vorzugsanteile Zuzahlungen leisten.
In die Gewinnrücklage werden Beträge aus dem Ergebnis des laufenden Geschäftsjahrs oder eines früheren Geschäftsjahrs eingestellt.
3. Behandlung des Kapitalkontos in der Buchhaltung
Auf dem Kapitalkonto werden im Laufe des Geschäftsjahres keine Buchungen vorgenommen. Auf ihm wird nur zu Beginn des Geschäftsjahres der Bestandsvortrag (Saldo aus dem Vorjahr) übernommen. Die Umbuchung der im laufenden Jahr erfolgten (Privat-) Entnahmen und der (Privat-) Einlagen erfolgt erst im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen. Beachten Sie, dass bei Kapitalgesellschaften keine derartigen Kapitalkonten geführt werden.
Das Eigenkapital kann ganz oder teilweise veränderlich oder unveränderlich sein. Bei Einzelunternehmen ist das Eigenkapital immer variabel (veränderlich). Bei den Personengesellschaften kann durch Satzung, Gesellschaftsvertrag oder durch Gesetz festgelegt werden, dass ein Teil des Eigenkapitals konstant (unveränderlich) bleibt. Für jeden einzelnen Gesellschafter werden aber variable und konstante Kapitalkonten geführt.
Im Laufe des Geschäftsjahres wird der variablen Teil des Eigenkapital durch erfolgswirksame Geschäftsvorfälle oder Privatentnahmen bzw. -einlagen verändert. Das in der Finanzbuchhaltung geführte Gewinn- und Verlustkonto weist als Saldo das Ergebnis aller Geschäftsvorfälle des laufenden Geschäftsjahres aus. Daraus ergibt sich der Erfolg (Gewinn oder Verlust) des Unternehmens, der das Eigenkapital verändert. Das Gewinn- und Verlustkonto wird über das Kapitalkonto abgeschlossen. Bei den Personengesellschaften werden die Gewinn- und Verlustanteile der einzelnen Gesellschafter den jeweiligen variablen Kapitalkonten gutgeschrieben (Gewinnanteil) oder belastet (Verlustanteil).
Bei den Personengesellschaften werden für jeden einzelnen Gesellschafter Privatkonten geführt, auf denen seine Entnahmen und gegebenenfalls Einlagen verbucht werden. Die Privatkonten werden am Jahresende über die zugehörigen Kapitalkonten abgeschlossen.
Mit Ausnahme des Eigenkapitalkontos werden am Jahresende die Salden aller aktiven und passiven Bestandskonten auf das Schlussbilanzkonto umgebucht. Die Differenz zwischen den aktiven und passiven Schlussbestände ergibt das neue Eigenkapital. Sämtliche Aufwendungen und Erträge des laufenden Jahres werden auf gesonderten Konten verbucht. Deren Salden werden dann auf das Gewinn- und Verlustkonto umgebucht. Übersteigen die Erträge die Aufwendungen, so ergibt sich auf dem Gewinn- und Verlustkonto ein positiver Saldo (Gewinn), übersteigen dageben die Aufwendungen die Erträge so ergibt sich ein negativer Saldo (Verlust). Dieser Saldo (Gewinn oder Verlust) wird anschließend auf das Eigenkapitalkonto umgebucht.
Der Erfolg des Unternehmens ergibt sich wie folgt:
Eigenkapital am Schluss des Geschäftsjahrs | |
– | Eigenkapital am Anfang des Geschäftsjahrs |
+ | Privatentnahmen |
– | Privateinlagen |
——————————————— | |
= | Unternehmenserfolg |
BilanzFremdkapital