Controlling-Lexikon

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Fremdkapital

Das Fremdkapital eines Unternehmens entspricht den auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesenen Schulden, also Verbindlichkeiten und Rückstellungen.

Aus Fremdkapital leiten sich grundsätzlich Gläubigerforderungen ab (Zins- und Tilgungszahlungen). Diese Ansprüche genießen Vorrang vor denen der Eigenkapitalgeber. So sind etwa im Falle einer Insolvenz zuerst die Fremdkapitalgeber zu bedienen.

In kleinen und kleinen mittelständischen Firmen erfolgt die Aufnahme von Fremdkapital in allererster Linie über Kredite bei Banken und Sparkassen. Viele Unternehmen bevorzugen diese Form der Kapitalbeschaffung gegenüber der Zuführung von Eigenkapital (so dies überhaupt möglich ist) vor allem deshalb, weil zusätzliche Kredite in der Regel keine Auswirkungen auf die Handlungsfreiheit des Unternehmers haben. Zudem sind gezahlte Zinsen als Betriebsausgaben absetzbar, mindern also den steuerlichen Gewinn.

Darüber hinaus gelten Zins- und Tilgungszahlungen vielen Betriebsinhabern als „berechenbarer“ als etwaige Forderungen von Eigenkapitalgebern, welche ihrerseits am Gewinn partizipieren. Allerdings ist stets eingehend zu prüfen, ob die Zins- und Tilgungszahlungen aus der Geschäftstätigkeit heraus zu erwirtschaften sind und ob die Laufzeiten auf den Finanzierungsgegenstand abgestimmt sind.

Die Zukunftsaussichten für die Fremdkapitalaufnahme von kleinen und mittleren Betrieben sind derzeit eher getrübt. Tendenziell ist, unabhängig von der weiteren Entwicklung des Marktzinses, mit einem Anstieg der allgemeinen Kreditkosten zu rechnen. Dies weniger, weil sich die Stimmen größerer privater Geschäftsbanken mehren, die dem völligen oder teilweisen Ausstieg aus dem Kleinkreditgeschäft das Wort reden. Noch tief greifender dürften vielmehr Bestrebungen sein, auf internationaler Ebene neue Regeln für die Kreditvergabe durch Banken festzulegen. So verhandelt derzeit der Internationale Ausschuss für Bankenaufsicht in Basel darüber, ob bankinterne Bonitätsprüfungen durch so genannte externe Ratings ergänzt oder ersetzt werden sollen (Basel II).

Ziel ist es, genauer bestimmen zu können, welche Risiken eine Bank trägt und wie viel Eigenkapital sie entsprechend zur Absicherung bereitzustellen hat. Als Folge soll eine Bank mit „objektiv“ guten Schuldnern relativ weniger Eigenkapital vorhalten müssen als eine Bank mit Schuldnern geringerer Bonität.

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