Staaten und Gebiete, die internationale Steuerstandards nicht erfüllen, gefährden das Steueraufkommen und die Steuergerechtigkeit. Das international abgestimmte Vorgehen gegen schädliche Steuerpraktiken ist ein wesentlicher Bestandteil zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen und dient daher auch dem deutschen Wirtschaftsstandort sowie den hier tätigen Unternehmen.
„In den aktuell wirtschaftlich schwierigen Zeiten wollen wir die Rahmenbedingungen für unsere bayerischen Unternehmen und Handwerksbetriebe bestmöglich gestalten. Bayerns Wirtschaft soll von überflüssiger Bürokratie entlastet werden – dabei gibt es besonders im Steuerrecht erhebliches Potential. 57 Wirtschaftsverbände in Deutschland haben bei einer Umfrage insgesamt 442 konkrete Vorschläge zum Abbau von Bürokratie an den Bund geschickt. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und möglichst viele Vorschläge zügig umsetzen. Wenn schon konkrete Verbesserungsmöglichkeiten sozusagen auf dem Silbertablett serviert werden, müssen diese auch berücksichtigt werden und nicht in langen Ampel-Diskussionsrunden untergehen. Das ist auch eine Frage der Fairness und des Respekts – ohne unsere erfolgreiche Wirtschaft werden wir unseren Sozialstaat in dieser Form nur schwer erhalten können“, so der Bayerische Finanzminister Albert Füracker mit Blick auf die veröffentlichten Ergebnisse einer Online-Befragung der Bundesregierung zum Bürokratieabbau.
Das Brüsseler Büro der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) führte zwischen Juni 2022 und Januar 2023 die umfangreiche Studie „Tax Professions in Europe“ zur Reglementierung der steuerberatenden Berufe in Europa durch. 23 berufsständische Organisationen aus 21 europäischen Ländern trugen dazu bei, ein aussagekräftiges Bild der berufsrechtlichen Reglementierungslandschaft in Europa abzubilden.
Wird ein im Inland zugelassenes Fahrzeug, das aufgrund einer Beteiligung an einem Verkehrsunfall in Italien beschlagnahmt wurde, mehrere Monate später verschrottet, endet die Kfz-Steuerpflicht bereits zum Beschlagnahmezeitpunkt. Dies hat der 10. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.
Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sind bisher insgesamt 26.921 Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen erfolgt. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6734) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6503).
Der 13. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommensteuer nur ermäßigt zu besteuern sind.
Der Anteil des Bundes am Gesamtaufkommen der Umsatzsteuer in Höhe von 284,85 Milliarden Euro belief sich im vergangenen Jahr auf 46,6 Prozent, was rund 132,8 Milliarden Euro entspricht. Der Bundesanteil sei um rund 1,5 Prozentpunkte angestiegen, berichtet die Bundesregierung in ihrem Bericht über Struktur und Höhe des Finanzkraftausgleichs im Ausgleichsjahr 2022 (20/6699).
Die CDU/CSU-Fraktion hat in einer Sitzung des Finanzausschusses mit Enttäuschung auf die Pläne des Bundesministeriums für Finanzen zur Optimierung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) und Geldwäsche durch die Zollverwaltung reagiert. Finanzminister Christian Linder (FDP) habe im August 2022 Eckpunkte zu einer geplanten Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) vorgelegt. Seitdem sei nichts passiert. Jetzt gebe es wieder neue Ankündigungen, erklärte ein Vertreter der Unionsfraktion. Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Geldwäsche sei sehr wichtig. Der Zoll leiste dabei eine sehr wichtige Arbeit. Lindner habe aber auch bei einer weiteren Präsentation Anfang Mai nur eine „leere Hülle“ vorgelegt, seine Zeitplanung sei nicht ambitioniert. Die Union würde es besser finden, wenn die bisherigen Fahndungs- und Ermittlungsdienste in einer schlagkräftigen Zollpolizei gebündelt würden. Es müsse auch zusätzliche Ermittlungskompetenzen geben.
Die aktuelle Berufsstatistik der (BStBK) zeigt: Im Jahr 2022 stieg die Zahl der Mitglieder in den Steuerberaterkammern bundesweit auf insgesamt 104.321. Damit machen die 3.251 neuen Kammermitglieder ein Plus von 3,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr aus. Die Steigerung geht dabei insbesondere auf die anerkannten Berufsausübungsgesellschaften zurück.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 (Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen) für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt.