News Oliver Bletgen Steuerberater Hannover

"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen,

hat das Recht, Steuern zu sparen!"

// BGH 1965

Steuer-News

Neuorganisation der Betriebsprüfung in Baden-Württemberg ab dem 1. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 steht eine Neuorganisation der Betriebsprüfung in den baden-württembergischen Finanzämtern an. Grund dafür ist, dass sich die Betriebsgrößenklassen bundesweit zu diesem Stichtag ändern. Dies bedeutet, dass viele Betriebe in eine andere Größenklasse eingeordnet werden. Des Weiteren wurden Ende 2022 einige Gesetzesänderungen beschlossen mit dem Ziel, Außenprüfungen zeitnäher und schneller durchzuführen.

Kindergeldantrag nicht per beA

Kindergeld wird nicht von Amts wegen, sondern nach § 67 Satz 1 des Einkommensteuergesetztes (EStG) nur auf Antrag gezahlt, wobei dieser Antrag schriftlich erfolgen muss. Dies verlangt eine – nicht zwingend eigenhändige – Unterschrift.

Beitragsjahre 2019 bis 2022: Statistische Auswertungen zur Riester-Förderung

Seit dem Jahr 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf seiner Internetseite zur Verfügung und kommt damit zahlreichen Informationswünschen nach.

Kryptowerte: Ausbau der Transparenz im Steuerbereich

In Reaktion auf die Verbreitung moderner Zahlungs- und Investmentmethoden, insbesondere der wachsenden Bedeutung von Kryptowerten, hat die OECD im Auftrag der G20 den gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard – CRS) aktualisiert. Dieser ist seit 2017 Grundlage für den weltweiten automatischen Finanzkonteninformationsaustausch.

Außergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen für eine Liposuktion

Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems können jedenfalls ab dem Jahr 2016 ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein.

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