Internationale Steuerplanung – Aufgabenbereiche des Controllings

1. Überblick

Die Steuerplanung gehört zu den Aufgaben der Steuerabteilung und wird als Subsystem des Planungssystems angesehen. Die Notwendigkeit eines Controllings im Rahmen der Steuerplanung ergibt sich aus dem Einfluss der Steuern auf das Controlling sowie der controllingseitigen Unterstützung der Steuerplanung. Es handelt sich diesbezüglich aber nicht um ein umfassendes und eigenständiges Bereichscontrolling, welches sich mit koordinatorischen Problemstellungen befasst, die nicht bereits durch das allgemeine Controlling oder andere Abteilungen bearbeitet werden. Vielmehr sind unterstützende und koordinierende Controlling-Aufgaben im Rahmen des Steuerplanungsprozesses zu erfüllen.

In prozessualer Hinsicht lässt sich das Aufgabengebiet am besten mit dem Investitionscontrolling vergleichen. Sowohl beim Investitionsprozess als auch in der Steuerplanung wird aus mehreren Alternativen ausgewählt. Im Anschluss daran wird die Alternative mit dem höchsten Zielerreichungsgrad umgesetzt, kontrolliert und eventuell nachgebessert. Ähnlich dem Investitionsprozess im Investitionscontrolling ist der Steuerplanungsprozess als Gegenstand des Controllings im Rahmen der Steuerplanung anzusehen.

2. Einzelne Aufgabenbereiche des Controllings im Rahmen der Steuerplanung

2.1 Koordination der Informationsversorgung

Im Rahmen des gesamten Steuerplanungsprozesses werden Informationen benötigt. Schon zu Beginn des Prozesses sind Anregungsinformationen erforderlich, um Steuergestaltungspotenziale zu erkennen, die den Steuerplanungsprozess in Gang setzen. Im weiteren Verlauf muss auf Entscheidungsinformationen zurückgegriffen werden, um die steuerlichen Konsequenzen der Handlungsalternativen zu analysieren. Informationen werden ferner benötigt, um die quantitative und qualitative Zielerreichung der Alternativen bewerten und auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen zu können. In der Realisationsphase müssen Informationen über die tatsächliche Entwicklung der realisierten Alternative bereit gestellt werden.

Bezüglich der unternehmensinternen Informationen wirft die mangelnde Ausrichtung auf steuerliche Fragestellungen das Problem auf, aus diesem Angebot steuerrelevante Informationen herauszufiltern. Des Weiteren muss sichergestellt werden, dass die steuerliche Relevanz bestimmter Entscheidungen erkannt wird, damit die Steuerfachleute bei den Planungsüberlegungen auch eingebunden werden. Demgegenüber besteht bei dem Überangebot an externen Informationsquellen (z.B. Steuergesetze oder Rechtsprechungen) die Herausforderung darin, die relevanten Informationen herauszufiltern und für die Steuerplanung zur Verfügung zu stellen.

Demzufolge besteht die Aufgabe der Informationsversorgung nicht alleine in der bloßen Deckung der Informationsnachfrage. Vielmehr muss gewährleistet werden, dass steuerrelevante Tatbestände als solche erkannt werden, um entsprechend ausgebildete Fachleute in den Entscheidungsprozess zu integrieren. Ferner muss sichergestellt werden, dass ein unbeabsichtigtes Vergessen oder Ignorieren steuerrelevanter Informationen vermieden wird. Hierfür ist eine proaktive Koordination zwischen den unterschiedlichen betrieblichen Teilplanungen notwendig. Eine solche Koordination geht über die Aufgaben einer Steuerabteilung hinaus und ist durch das Controlling zu leisten.

2.2 Koordination des Steuerplanungsprozesses

Neben Informationen gehören Handlungen zum wesentlichen Inhalt von Planungsprozessen. Eine Koordination der Planungshandlungen soll den damit verbundenen Verwaltungsaufwand minimieren.

Eine Möglichkeit hierzu besteht darin, zweckentsprechende Methoden für Steuerplanungsentscheidungen zur Verfügung zu stellen und zu pflegen. So können z.B. zur Gewinnung von Entscheidungsinformationen quantitative Steuerplanungsmodelle eingesetzt werden, die auf das individuelle betriebliche Steuerbelastungssystem der Unternehmung abgestimmt sind. Damit lassen sich die quantitativen Auswirkungen unterschiedlicher Handlungsalternativen mit geringem Arbeitsaufwand ermitteln.

Bei der Bewertung und Entscheidung lassen sich mit sogenannten Scoring-Modellen quantitative und qualitative Ziele miteinander verknüpfen. In der Realisationsphase ist die Bildung eines geeigneten steuerlichen Früherkennungssystems denkbar, welches interne und externe Anregungsinformationen für eine Anpassung der Steuerplanung liefert.

Ein weiterer Ansatz zur Senkung von Verwaltungsaufwendungen liegt darin, unwirtschaftliche Aktionen im Rahmen des Steuerplanungsprozesses zu vermeiden. Unwirtschaftlichkeiten finden sich insbesondere dort, wo Steuerplanungsprozesse in andere betriebliche Teilplanungsprozesse integriert sind. Ineffizienzen entstehen dann vor allem durch eine mangelnde Abstimmung der Tätigkeiten einzelner Beteiligter. Werden im Rahmen einer Investitionsentscheidung beispielsweise die steuerlichen Konsequenzen ohne Abstimmung mit Steuerfachleuten berücksichtigt und die gewählte Alternative erst nachträglich im Hinblick auf ihre exakten steuerlichen Wirkungen geprüft, kann sich ihre vermeintliche Vorteilhaftigkeit als falsch erweisen. Ein neuer Entscheidungsprozess muss initiiert werden, der zu Doppelarbeit und somit zu unnötigen Verwaltungsaufwendungen führt.

2.3 Entwicklung eines Früherkennungssystems für die Steuerplanung

Ein steuerliches Früherkennungssystem dient dem frühzeitigen Wahrnehmen latent vorhandener Chancen und Risiken, die durch Veränderungen in der steuerrelevanten Umwelt entstehen. Man kann diesbezüglich zwischen drei Stufen der Früherkennung unterscheiden:

  • In Stufe 1 werden Kennzahlen aus internen Informationen abgeleitet, die Rückschlüsse auf zukünftige Entwicklungen zulassen sollen. Für die Steuerplanung ist z.B. ein Kennzahlensystem denkbar, welches die Konzernsteuerquote als zentrale Kennzahl enthält und diese auf einzelne Konzerneinheiten herunterbricht. Entwicklungen lassen sich über eine Betrachtung der Kennzahlen im Zeitverlauf oder aus einem Vergleich mit ähnlichen Unternehmen ableiten. Auch externe Daten können auf ihre Prognosekraft für das eigene Unternehmen untersucht werden. So können z.B. Urteile der Finanzgerichte bezüglich ihrer Wirkungen auf das betriebliche Steuerbelastungssystem untersucht werden.

  • In Stufe 2 werden schwache Signale beobachtet und ausgewertet. Für die Steuerplanung findet man solche Signale z.B. in Entwürfen für EG-Richtlinien, die nach ihrem Inkrafttreten in den nationalen Gesetzgebungen umgesetzt werden müssen. Ferner können auch Parteiprogramme, Fachzeitschriften oder anhängige Gerichtsverfahren Quellen für schwache Signale sein. Aufgrund der Vielzahl möglicher Quellen besteht die eigentliche Schwierigkeit darin, nur die relevanten Signale herauszufiltern und auszuwerten.

  • Im Rahmen der Stufe 3 werden die etablierten Denk- und Handlungsmuster der Entscheidungsträger gezielt auf den Prüfstand gestellt, um die Anpassungsfähigkeit der Unternehmung zu erhöhen. So können z.B. steuerliche Planungsprämissen oder der Steuerplanungsprozess selbst Gegenstand solcher Prüfungen sein. Da für eine solche Prüfung neben einer hohen steuerlichen Fachkompetenz eine objektive Sichtweise erforderlich ist, bietet sich u.U. die Inanspruchnahme externer Berater an.

2.4 Aufgaben in Steuerverwaltung und -kontrolle

Die Steuerkontrolle und die Steuerverwaltung gehören zum erweiterten Umfeld der Steuerplanung. Beide Bereiche bieten Ansatzpunkte für Controlling-Aktivitäten.

Die Steuerverwaltung wickelt die laufende Besteuerung ab und nimmt die Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren wahr. Insbesondere die Erstellung von Steuererklärungen bzw. Steuerbilanzen und die Betreuung der steuerlichen Außenprüfung nimmt viel Arbeitszeit in Anspruch und verursacht somit hohe Kosten. Um die Wirtschaftlichkeit dieser Tätigkeiten zu gewährleisten, müssen die (z.B. vom Außenprüfer angeforderten) Informationen schnell und zuverlässig verfügbar gemacht werden. Das unternehmensinterne Informationssystem sollte vom Controlling daher so gestaltet werden, dass eine effektive und effiziente Aufgabenerfüllung durch einfache und schnelle Verfügbarkeit der relevanten Informationen sichergestellt wird.

Im Rahmen der Steuerkontrolle werden die Auswirkungen von Entscheidungen der Steuerplanung überwacht. Diesbezüglich ist die Überwachung der laufenden Steuerbescheide und der Berichte der Außenprüfung von besonderer Bedeutung. Die Informationen über die Auslegung steuerlicher Vorschriften durch die Finanzverwaltung müssen mit den Ansätzen der Steuerplanung zu verglichen und für zukünftige Planungsprozesse bereitgestellt werden. Hierdurch lässt sich nicht zuletzt die Qualität zukünftiger Planungen erhöhen.

3. Organisatorische Umsetzung

Um die Controlling-Aufgaben im Rahmen der Steuerplanung zu erfüllen, ist eine Verbindung von steuerlichem Fachwissen mit Controlling-Kenntnissen erforderlich.

Werden die skizzierten Aufgaben der Controlling-Abteilung zugewiesen, gibt es zwei Alternativen, um das benötigte steuerliche Fachwissen dort aufzubauen. Zum einen können sich Controller das steuerliche Fachwissen aneignen. Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts, die durch eine multinationale Ausrichtung verstärkt wird, ist von dieser Variante allerdings abzuraten. Zum anderen könnte ein Mitarbeiter der Steuerabteilung in die Controlling-Abteilung versetzt werden und dort eine fachliche Unterweisung im Controlling erhalten. Dann besteht allerdings das Problem, die notwendige steuerliche Fachexpertise langfristig zu gewährleisten.

Sofern die Aufgaben in der Steuerabteilung angesiedelt werden sollen, muss das notwendige Wissen in Bezug auf die Methoden und Instrumente des Controllings dort aufgebaut werden. Dazu wird entweder ein Steuerexperte im Controlling fachlich unterwiesen oder ein Controller in die Steuerabteilung versetzt. Der Aufbau des steuerlichen Fachwissens durch einen Controller ist zwar anspruchsvoll, durch den regelmäßigen Kontakt mit Steuerfachleuten und bei Unterstützung durch Mitarbeiter der Steuerabteilung aber durchaus möglich. Die Unterweisung eines Mitarbeiters der Steuerabteilung im Controlling ist demgegenüber wegen der mangelnden Einbindung in die Funktionen des allgemeinen Controllings weniger erfolgversprechend.

Insgesamt spricht die Abhängigkeit des steuerlichen Fachwissens vom sich schnell ändernden und komplexen Steuerrecht eher für eine Aufgabenerfüllung in der Steuerabteilung. Die notwendige Einbindung in das allgemeine Controlling legt die Aufgabendelegation an einen ausgebildeten Controller nahe. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Fachleuten der Controlling-Abteilung und der Steuerabteilung ist aber unabhängig von den organisatorischen Strukturen einer Unternehmung und den Fachkenntnissen der verantwortlichen Mitarbeiter in jedem Fall erforderlich.

Zurück
Nach oben