Produktionsprogrammplanung
Im Vordergrund der langfristigen Planung des Produktionsprogramms steht die Bestimmung der Produktarten (Produktplanung). Mit der Wahl der Branche, in der sich eine Unternehmung ansiedelt, werden die qualitativen Grenzen des Produktprogramms abgesteckt. Allerdings lässt sich nur in Ausnahmefällen die qualitative Grundstruktur des Produktprogramms für die gesamte Existenzzeit einer Unternehmung festlegen. Technischer Fortschritt, Bedarfswandlungen bei den Käufern, Veränderungen der Konkurrenzangebote und Wandlungen bei den sonstigen wirtschaftlich bedeutsamen Umweltbedingungen können Anlass zur Neuausrichtung der qualitativen Grundstruktur des Produktprogramms sein.
Stellen Unternehmen Massen-, Sorten- oder Serienprodukte her, bleibt die Programmstruktur aber in der Regel für längere Zeitabschnitte, die meist über ein Jahr hinausgehen, konstant. Bei Kleinserien und Einzelfertigung treten demgegenüber wesentlich kurzfristigere Änderungen bei einzelnen Qualitätsmerkmalen der Produkte auf. Die zu ihrer Herstellung erforderliche Kette von Teilprozessen wird nur einige Male oder – bei Einzelfertigung – gar nicht identisch wiederholt. Allerdings werden meist standardisierte Teile (Einzelteile, Teilefamilien und Baugruppen) verwendet, die ihrerseits durch entsprechende Prozesswiederholung als Sorten- oder Serienprodukte hergestellt werden, soweit sie nicht über den Markt bezogen werden. Dementsprechend ist zwischen der qualitativen Programmstruktur für die absatzfähigen Endprodukte (Programmbreite) und Vorprodukte bzw. Bauteile hierfür zu differenzieren (Produktionsplanung).
In einer Wettbewerbswirtschaft gehört die grundsätzliche Programmentscheidung zu den spezifischen Unternehmerleistungen, denn sie sind von wesentlicher Bedeutung für den Unternehmenserfolg. In diese Entscheidung gehen nur diejenigen Alternativen ein, die den Entscheidungssubjekten kraft ihrer Intuition und systematischen Umweltanalyse aus der grundsätzlich beliebig großen Zahl denkbarer Produktqualitäten bekannt sind. Ökonomische Einflüsse auf die Programmwahl können überwiegend nur sekundär zur Geltung gebracht werden, insbesondere durch Aussonderung von Programmvarianten, deren erwarteter Zielerfüllungsgrad dem gesetzten Anspruchsniveau nicht entspricht.
Umfasst das Produktprogramm absatzfähige Güter, muss darüber hinaus grundsätzlich der Umfang der Vorfabrikate- und Teileherstellung festgelegt und separat geplant werden. Von einer selbstständigen Produktionsstufe soll in diesem Zusammenhang gesprochen werden, sobald ein Prozess oder eine Prozessfolge zu Produkten führt, die am Markt abgesetzt werden können (marktgängige Produkte). Langfristig kann die Entscheidung über Eigenfertigung oder Fremdbezug grundsätzlich nur mit investitionstheoretischen Instrumenten vorbereitet werden. Bei existierenden Unternehmen spielt neben der Angliederung von vorgelagerten Produktionsstufen auch die Erweiterung der Fertigung in nachgelagerte Produktbereiche hinein eine Rolle.
In diesem Zusammenhang ist die Kapazitätsabstimmung zwischen den Produktionsstufen von besonderer Bedeutung. Die Feinabstimmung der Leistungsabgabe und Leistungsaufnahme von Teilbetrieben und Produktionsstufen liegt im kurzfristigen Planungsbereich, innerhalb dessen die quantitative, zeitliche und intensitätsmäßige Anpassung der Arbeitssysteme sowie der mengenmäßige Umfang aller Fremdbezüge festzulegen sind.
Neben der qualitativen Zusammensetzung des Produktprogramms in horizontaler (Programmbreite) und vertikaler Richtung (Programmtiefe) sind Höchst- und Mindestmengen je Produktart und Planungsperiode weitgehend autonom festzulegen. Hierbei sind neben technologischen vor allem absatzpolitische Gründe zu berücksichtigen. Derartige Begrenzungen gehen in Investitionskalküle als Nebenbedingungen ein (Investitionsrechnungsverfahren). Die endgültige Festlegung von Höchstmengen ergibt sich aufgrund der Investitionsentscheidungen, mit denen u. a. auch die Kapazitäten der Fertigungsanlagen bzw. der zu realisierenden Arbeitssysteme bestimmt werden.