Befähigungsnachweise – Taxi und Mietwagen

Information

Die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, Mietwagen und Taxen ist genehmigungspflichtig.

  • Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz durch das Straßenverkehrsamt: Voraussetzungen der Genehmigung sind gemäß § 13 PBefG

    • Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes (finanzielle Leistungsfähigkeit);

    • keine Unzuverlässigkeit des Unternehmers;

      Dies erfordert insbesondere, dass der Antragsteller nicht wegen einer schweren Straftat verurteilt wurde, nicht gegen arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften verstoßen hat oder Steuern hinterzogen hat.

    • fachliche Eignung des Unternehmers:

      • Ablegen der Fachkundeprüfung vor der Industrie und Handelskammer

        oder

      • Nachweis einer leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs

        oder

      • Nachweis der Berufsausbildung/eines Studiums in einem Verkehrsberuf;

    • Betriebssitz oder Sitz der Niederlassung ist im Inland

  • Vorlage eines Fahrgastbeförderungsscheins;

  • Gewerbeanmeldung bei dem zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde.

Siehe auch

AnmeldeformalitätenBefähigungsnachweise – AllgemeinBefähigungsnachweise – HandwerkBefähigungsnachweise – Darlehnsvermittler, Immobilienmakler, etc.Befähigungsnachweise – Versicherungsvermittlung

http://www.taxiverband.de

Grätz: Fachkunde und Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer; 3. Auflage 2006

Helf-Marx: Sach- und Fachkunde – Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagen; 21. Auflage 2006

Kollar/Pieper: Taxi-Handbuch; 17. Auflage 2005

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