Befähigungsnachweise – Taxi und Mietwagen
Die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, Mietwagen und Taxen ist genehmigungspflichtig.
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Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz durch das Straßenverkehrsamt: Voraussetzungen der Genehmigung sind gemäß § 13 PBefG
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Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes (finanzielle Leistungsfähigkeit);
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keine Unzuverlässigkeit des Unternehmers;
Dies erfordert insbesondere, dass der Antragsteller nicht wegen einer schweren Straftat verurteilt wurde, nicht gegen arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften verstoßen hat oder Steuern hinterzogen hat.
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fachliche Eignung des Unternehmers:
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Ablegen der Fachkundeprüfung vor der Industrie und Handelskammer
oder
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Nachweis einer leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs
oder
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Nachweis der Berufsausbildung/eines Studiums in einem Verkehrsberuf;
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Betriebssitz oder Sitz der Niederlassung ist im Inland
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Vorlage eines Fahrgastbeförderungsscheins;
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Gewerbeanmeldung bei dem zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde.
AnmeldeformalitätenBefähigungsnachweise – AllgemeinBefähigungsnachweise – HandwerkBefähigungsnachweise – Darlehnsvermittler, Immobilienmakler, etc.Befähigungsnachweise – Versicherungsvermittlung
Grätz: Fachkunde und Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer; 3. Auflage 2006
Helf-Marx: Sach- und Fachkunde – Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagen; 21. Auflage 2006
Kollar/Pieper: Taxi-Handbuch; 17. Auflage 2005