Existenzgründungs-Handbuch

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Bei der Anmietung von Gewerbemietfläche im Rahmen der Existenzgründung ist es für den Existenzgründer oftmals ungewiss, wie viel Bürofläche er langfristig benötigen wird. Insofern bietet es sich an, zunächst eine Bürogemeinschaft einzugehen, wenn keine übergeordneten Gründe dagegenstehen.

Die Bürogemeinschaft ist keine eigene Rechtsform, sondern der Zusammenschluss mehrerer Selbstständiger zu einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR) mit dem Zweck der gemeinsamen Nutzung einer Büroausstattung und/oder des Büropersonals.

Jeder Unternehmer arbeitet selbstständig, lediglich die Büroräume, das Personal u.Ä. werden gemeinsam genutzt.

Die Begründung einer Bürogemeinschaft kann in verschiedenen Konstellationen erfolgen:

  • Die beteiligten Unternehmer schließen den Gewerbemietvertrag gemeinsam ab;

  • Der Existenzgründer wird Untermieter in einem bestehenden Gewerbemietverhältnis;

  • Der Existenzgründer schließt den Gewerbemietvertrag allein ab und vermietet Teile der Büroräume zur Untervermietung an einen oder mehrere andere Unternehmer.

Im Falle der Untervermietung ist zu beachten, dass die Untervermietung nach dem Gewerbemietvertrag zulässig sein muss.

Eine Bürogemeinschaft ist wie folgt gekennzeichnet:

  • Der Vertrag wird nur mit der jeweiligen Firma geschlossen.

  • Es besteht keine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den Vertragspartnern.

Bei dem Bürogemeinschaftsvertrag handelt es sich um eine Mischung aus einem Gesellschafts-, Miet- und Dienstvertrag.

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