Direktversicherung
Als Direktversicherung wird eine Lebens- oder Rentenversicherung bezeichnet, die ein Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seinen Arbeitnehmer als versicherte Person und Bezugsberechtigten abschließt. Die Beiträge müssen vom Arbeitgeber abgeführt werden, auch wenn er sie bei Gehaltsumwandlung nicht selber tragen soll.
Die Direktversicherungen ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Für sich selber kann sie der Unternehmer nicht abschließen.
Die Direktversicherung kann voll arbeitgeberfinanziert („echte Direktversicherung“), voll arbeitnehmerfinanziert durch Einbehaltung von Gehalt oder eine Mischform aus beiden sein.
Die Bezugsberechtigung des Arbeitnehmers kann widerruflich oder unwiderruflich (generell bei Gehaltsumwandlung) sein. Auch die widerrufliche Bezugsberechtigung wandelt sich in eine unwiderrufliche, sobald die Unverfallbarkeit eintritt.
In kleinen und mittleren Betrieben ist die Direktversicherung aufgrund ihrer einfachen Abwicklung und steuerlichen Behandlung die verbreitetste Form der betrieblichen Altersversorgung. Beiträge zu einer Direktversicherung können im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG steuermindernd geltend gemacht werden.