Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer stellt quasi die Einkommensteuer juristischer Personen (z. B. AG, GmbH) dar und wird auf nicht ausgeschüttete und ausgeschüttete Gewinne des Unternehmens mit einem einheitlichen Steuersatz i.H.v. 25 % erhoben. Auf den Ausschüttungsbetrag wird grundsätzlich Kapitalertragsteuer mit einem Steuersatz von 20 % erhoben. Die körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne wird auf der Ebene der Anteilseigner dadurch berücksichtigt, dass die Dividenden mit dem Bruttobetrag nur zur Hälfte in die Bemessungsgrundlage für die persönliche Einkommensteuer der Anteilseigner einbezogen werden (sog. Halbeinkünfteverfahren).
Die Körperschaftsteuer wurde ab 2008 auf 15 % abgesenkt. Werden Anteile an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen gehalten, entfällt ab 2009 das Halbeinkünfteverfahren. An dessen Stelle tritt das Teileinkünfteverfahren. Dabei bleiben 40 % von der Steuer freigestellt, sodass 60 % besteuert werden. Gleiches gilt für Veräußerungsgewinne für im Betriebsvermögen gehaltene Anteile. Korrespondierend dazu sind die Werbungskosten in diesem Zusammenhang zu 60 % abzugsfähig.