Einkommensteuer-Vergleichsrechner: Nun auch Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 erfasst

Das Landesamt für Steuern (LfSt) Bayern hält auf seinen Internetseiten einen Einkommensteuer-Vergleichsrechner vor, der für ein zu versteuerndes Einkommen die Einkommensteuerbeträge, die Durchschnittsteuersätze und die Grenzsteuersätze für die Jahre 2007 bis 2020, sowie die Betragsunterschiede zum jeweiligen Vorjahr ermittelt.

Wie das LfSt aktuell mitteilt, wurde der Einkommensteuer-Vergleichsrechner auf die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 erweitert. Die Berechnung der Einkommensteuer 2019 und 2020 basiere auf dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 01.06.2018 für ein Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz), das voraussichtlich Ende 2018 in Kraft trete.

(Landesamt für Steuern Bayern, PM vom 20.09.2018)

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