Auf einer Tagung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ wurde eine Einigung erzielt. Der Rat wird die Richtlinie ohne weitere Aussprache annehmen, sobald die Texte in sämtlichen Amtssprachen fertiggestellt sind.

Die Richtlinie erfordert ein einstimmiges Votum im Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments. (Rechtsgrundlage: Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.) Das Europäische Parlament hat am 1. Juni 2017 seine Stellungnahme abgegeben.

(Rat der EU, Pressemitteilung vom 02.10.2018)

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