Um den Handel mit verbrauchssteuerpflichtigen Produkten wie Tabak, Alkoholgetränken, aber auch Strom und anderen Energieerzeugnissen innerhalb der EU zu erleichtern, hat die Europäische Union Richtlinien zur Systemharmonisierung erlassen, welche die Bundesregierung nun in nationales Recht umsetzen will.

Bei den Richtlinien geht es nicht darum, die unterschiedlichen Steuersätze für solche Produkte in den verschiedenen EU-Mitgliedsländern anzugleichen, sondern die Struktur der Verbrauchssteuern zu vereinheitlichen und Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung solcher Produkte anzugleichen.

Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Umstellung von Begleitdokumenten in Papierform auf ein elektronisches Kontrollsystem. Der 135-seitige Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/25697) umfasst eine Vielzahl von Detailregelungen dazu. Neben der Umsetzung der EU-Richtlinien enthält der Gesetzentwurf einige weitere Neuregelungen, darunter eine Steuerbefreiung, wenn an sich verbrauchssteuerpflichtige Produkte für Zwecke der Wissenschaft und Forschung verwendet werden.

(Bundestag, hib-Meldung 40/2021 vom 08.01.2021)

Zum Gesetzentwurf (PDF)

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