Der Weg zum Finanzgericht Münster kann sich in vielfacher Hinsicht für die Steuerpflichtigen lohnen. Das zeigt die aktuelle Verfahrensstatistik des Finanzgerichts Münster für das Jahr 2018.

Die Erfolgsquote für die Steuerpflichtigen lag im Jahr 2018 insgesamt bei rund 49 % und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals erhöht. Nahezu jede zweite Klage hatte also ganz oder teilweise Erfolg. Das Finanzgericht Münster gewährt als eines von drei nordrhein-westfälischen Finanzgerichten Rechtsschutz in Steuersachen und Kindergeldangelegenheiten, d.h. es ist zuständig für Klagen von Steuerbürgern gegen Maßnahmen der Finanzämter sowie für Verfahren gegen die für die Kindergeldfestsetzung verantwortlichen Familienkassen. Insgesamt wurden im Jahr 2018 über 3.700 solcher Verfahren vor dem Finanzgericht Münster durchgeführt. Eine streitige Entscheidung (Urteil) ist dabei nur in 20 % der Fälle ergangen. 80 % der Verfahren sind dagegen unstreitig, mithin durch eine vollständige oder teilweise Abhilfe seitens des Finanzamts oder Klagerücknahme erledigt worden.

Dieser hohe Anteil einvernehmlicher Streitbeilegungen beruht vor allem auf der Vielzahl von Erörterungsterminen, die die Richterinnen und Richter des Finanzgerichts gemeinsam mit den Beteiligten durchführten. Dabei handelt es sich um ein persönliches Gespräch am „runden Tisch“, an dem die zuständige Richterin/der zuständige Richter, die Klägerseite und Vertreter des beklagten Finanzamts bzw. der beklagten Familienkasse teilnehmen. In vielen Fällen konnten die Beteiligten dabei den Vorteil des „kurzen Weges“ in Anspruch nehmen, denn auch im Jahr 2018 wurde von den Richterinnen und Richtern vielfach von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Erörterungstermin vor Ort im jeweiligen Finanzamt anzusetzen.

Alle drei nordrhein-westfälischen Finanzgerichte sind schließlich Vorreiter in der Justiz in dem Bemühen, den Bürgerinnen und Bürgern einen zeitgemäßen Weg zum Rechtsschutz in Steuersachen zu eröffnen. In allen drei Gerichten wurde erfolgreich die elektronische Akte eingeführt. In Münster arbeiten schon seit Mitte letzten Jahres alle Senate digital. Auch für den elektronischen Rechtsverkehr ist das Finanzgericht Münster „startklar“.

(FG Münster, Pressmitteilung Nr. 6 vom 2.4.2019)

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