Förderung von Digital-Investitionen: Keine Mehrheit für verbesserte Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter

Alle Fraktionen im Bundestags-Finanzausschuss sind sich einig, dass die digitale Transformation stärker gefördert werden soll. Ein Antrag der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/959) für eine verbesserte Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter fand in einer Sitzung des Ausschusses am 12.12.2018 dennoch keine Mehrheit.

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag ebenso ab wie die Linksfraktion, während sich die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und AfD der Stimme enthielten. Nur die FDP-Fraktion votierte für den Antrag.

Die FDP-Fraktion erhofft sich einen steuerlichen Innovationsschub für die digitale Transformation von Unternehmen. Die Unternehmen hätten erkannt, dass die Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Geschäftsprozessen Treiber von Innovation und Wachstum seien. Die Bundesregierung solle sich daher gemeinsam mit den Ländern für eine Überarbeitung der Abschreibungsvorschriften einsetzen, wird von der FDP-Fraktion gefordert. Für digitale Innovationsgüter beziehungsweise für Wirtschaftsgüter, die der digitalen Transformation dienen, fordert die Fraktion eine einheitliche, maximale Nutzungsdauer von drei Jahren. Auch bei Aufwendungen zur Einführung betriebswirtschaftlicher Softwaresysteme und bei Anschaffung betrieblich genutzter Software soll eine einheitliche Nutzungsdauer von drei Jahren gelten. Außerdem soll die Möglichkeit der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auch auf digitale Innovationsgüter ausgeweitet werden.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, im Ziel, digitale Informationen zu unterstützen, sei man sich einig. Allerdings würden in dem Antrag zu viele unbestimmte Begriffe verwendet. Die SPD-Fraktion verwies auf den Koalitionsvertrag, der einen Prüfauftrag für digitale Investitionsförderung enthalte. Der FDP-Antrag sei nicht hinreichend spezifiziert, so die Kritik der Sozialdemokraten. Auch die AfD-Fraktion begrüßte die Entlastung vor allem des Mittelstands, hielt den Antrag aber für „unspezifisch und ungenau“. Die FDP-Fraktion verteidigte den Antrag in der Aussprache mit dem Hinweis auf veraltete steuerliche Regelungen. Die Abschreibungstabellen stammten noch aus den 1980-er Jahren, „da hatte mein Telefon noch eine Schnur“, so ein Sprecher der FDP-Fraktion. Die Fraktion Die Linke zeigte sich grundsätzlich offen für eine Debatte über Abschreibungen. In dem Antrag der FDP-Fraktion vermisse man aber die Zielgenauigkeit. Sympathie für die Initiative zeigte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Deutscher Bundestag, PM vom 12.12.2018)

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