Die Bundesregierung wird den Kommunen nicht wie im vergangenen Jahr die Gewerbesteuerausfälle wegen der Corona-Pandemie anteilig ausgleichen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/27496) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Grüne (19/26506) hervor. Der Ausgleich im vergangenen Jahr sei auf Grundlage einer einmaligen Ausnahmeregelung im Grundgesetz erfolgt. Im Rahmen der geltenden Finanzverfassung sei eine derartige Kompensation der Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2021 daher nicht möglich.

Zur Finanzierung von Mehrbelastungen empfiehlt die Bundesregierung den Kommunen, die eigenen fiskalischen Handlungsmöglichkeiten zu prüfen. Das gelte insbesondere für Kommunen, die in den letzten Jahren starke Rücklagen bilden konnten. Bundesweit habe sich der Bestand an kommunalen Sichteinlagen Ende 2019 auf rund 29,7 Milliarden Euro belaufen.

In ihrer Vorbemerkung weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie neben den akuten Nothilfen im Jahr 2020 verschiedene Maßnahmen umgesetzt habe, die die Kommunen auch im Jahr 2021 und darüber hinaus strukturell entlasteten. Eine besondere Bedeutung habe die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, die im Jahr 2021 zu einer kommunalen Entlastung von voraussichtlich rund 3,9 Milliarden Euro führe.

(Bundestag, hib-Meldung 364/2021 vom 22.03.2021)

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