LfSt Rheinland-Pfalz: Wegfall von Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen ab Juni 2020

Termine und die genaue Höhe der jeweiligen Steuervorauszahlung müssen von den Betroffenen nicht selbst überwacht werden. Dadurch werden Säumniszuschläge, die bei einer verspäteten oder nicht vollständigen Zahlung fällig würden, vermieden. Zudem werden das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen und ggf. auch zusätzliche Buchungsgebühren gespart. Im Falle einer nachträglichen Änderung der Höhe der Vorauszahlungen, erfolgt automatisch eine Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge.

Bei dem Verfahren entscheidet der Bürger, ob die Teilnahme für alle Vorauszahlungen zu seiner Steuernummer gilt oder ob sie auf bestimmte Steuerarten und Vorauszahlungen beschränkt werden soll.

Ein entsprechender Vordruck – Teilnahmeerklärung am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren – wurde mit dem letztmalig zugestellten Zahlungshinweis verschickt. Der Vordruck ist zudem auch beim Finanzamt oder im Internet unter www.fin-rlp.de/vordrucke unter „Allgemeine Vordrucksuche“ (SEPA im Suchfeld eingeben) erhältlich.

(Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, Mitteilung vom 8.5.2020)

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