Die Bundesregierung plant neue Erbschaftsteuer-Richtlinien. Dies teilt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit.

Die neugefassten Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 sollen die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 ersetzen. Die neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien sollen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen, Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung tragen.

„Dabei handelt es sich jedoch nicht um Änderungen am Erbschaftsteuerrecht, sondern um eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift nach Artikel 108 Absatz 7 des Grundgesetzes, die Weisungen an die Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts enthält“, heißt es in der Antwort weiter.

(Deutscher Bundestag, hib-Meldung Nr. 121/2019 vom 31.01.2019)

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