Die Berücksichtigung von Gender-Gesichtspunkten hat für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert. Dies versichert sie in ihrer Antwort (19/18323) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17653).

Mit der Formulierung „steuerpflichtige Person“ seien die Abfragen in der Steuererklärung grundsätzlich geschlechtsneutral gestaltet. Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern seien Begriffe notwendig, um den steuerpflichtigen Personen die jeweiligen Besteuerungsgrundlagen eindeutig und zum Beispiel für einen Vorjahresvergleich über mehrere Veranlagungszeiträume hinweg zutreffend zuordnen zu können.

Geschlechtsneutrale Begriffe wie Person A und Person B könnten den jeweiligen Ehegatten insbesondere in verschiedengeschlechtlichen Ehen nicht eindeutig bezeichnen. Dies führe zu Fehleintragungen und erheblichem Mehraufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Finanzämter. In den Vordrucken für Steuererklärungen müsse daher bis auf weiteres neben den geschlechtsneutralen Begriffen Person A und Person B an dem in verschiedengeschlechtlichen Ehen eindeutig zuzuordnenden Begriffen Ehemann und Ehefrau festgehalten werden.

(Bundestag, hib-Meldung Nr. 391/2020 avom 16.04.2020)

Link zur ausführlichen Antwort der Bundesregierung (PDF)

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