In einer ganzen Reihe europäischer Länder gibt es Steuervergünstigungen für ausländische Fach- und Führungskräfte. Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/4351) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3944) entsprechende Regelungen aus Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland. Italien, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, dem Vereinigten Königreich und Zypern auf.

Beispielsweise können in den Niederlanden hochqualifizierte ausländische Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen beantragen, dass 30 Prozent ihres Arbeitseinkommens steuerfrei gezahlt werden. Außerdem kann ihnen der Arbeitgeber die Schulgelder für den Besuch der Kinder auf internationalen Schulen steuerfrei erstatten.

Auf die Frage nach leichterem Zugang zu Visa und Pässen für Investoren in anderen EU-Ländern schreibt die Regierung, bei solchen „Passprogrammen“ könne das Risiko zur Umgehung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten bestehen. Es sei das Ziel der Bundesregierung, eine umfassende Lösung für Umgehungsversuche zu finden. Im Übrigen sehe das deutsche Recht verschiedene Abwehrmöglichkeiten vor, die den Wegzug deutscher Staatsangehöriger speziell für Zwecke der Ertrag- und Erbschaftsteueroptimierung entgegenwirken sollen, heißt es in der Antwort.

(Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.09.2018)

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