Rechnungswesen-Lexikon

[Rechnungswesen_dropdown]

[Steuerlex24-Search-all]

Hostile Takeover

Mit dem Begriff „Hostile Takeover“ (teilweise auch: unfriendly takeover) wird eine feindliche Unternehmensübernahme durch ein anderes Unternehmen oder ein Individuum bezeichnet.

Für den „Angreifer“ existieren verschiedene Strategien und Möglichkeiten, die Mehrheit der Aktien des „Zielunternehmens“ zu übernehmen, wobei die beiden folgenden gemeinhin im Vordergrund stehen:

  • Tender Offer: hierbei handelt es sich um ein öffentliches Übernahmeangebot an die bisherigen Aktionäre der Zielgesellschaft.

    In diesem Zusammenhang wurde in Deutschland aufgrund der Übernahme-Richtlinie (Richtlinie 2004/25/EG betreffend Übernahmeangebote), die von den Mitgliedstaaten bis Mai 2006 in nationales Recht umzusetzen war, am 14.07.2006 das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft gesetzt.

  • Dawn Right: der Angreifer versucht heimlich die Kontrolle über die Zielgesellschaft zu übernehmen, indem er durch den Erwerb größerer Aktienpakete die Mehrheitsverhältnisse zu seinen Gunsten ändert.

    Dieses Vorgehen wird in Deutschland bei börsennotierten Unternehmen durch § 21 WpHG behindert, da bei Überschreiten von bestimmten Stimmrechts-Schwellenwerten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der Zielgesellschaft das Überschreiten der jeweiligen Schwelle innerhalb von sieben Tagen mitzuteilen ist. Im Regelfall steigen aber durch die Mitteilungen auch die Aktienkurse, so dass die Übernahme erschwert wird. Um dies zu vermeiden, müssten unter Umgehung der Börse in Deutschland Aktienpakete von großen Finanzinvestoren gleichzeitig erworben werden.

Zurück
Nach oben