Internes Kontrollsystem (IKS)
Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst gem. IDW PS 260 die von einer Unternehmensleitung eingeführten und implementierten
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Grundsätze,
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Verfahren und
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Maßnahmen,
die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Unternehmensleitung hinsichtlich der folgenden Ziele gerichtet sind:
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Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit einschließlich des Schutzes des Vermögens und der Verhinderung (und ggf. Aufdeckung) von Vermögensschädigungen.
- 2)
Verlässlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der internen und externen Rechnungslegung.
- 3)
Einhaltung der für das Unternehmen einschlägigen Gesetze und sonstigen Vorschriften und Verordnungen.
Konzeption, Implementierung, Beaufsichtigung und laufende Anpassung sowie Fortentwicklung eines der jeweiligen Größe und Komplexität sowie Rechts- und Organisationsform des Unternehmens angemessenen IKS obliegt der Geschäftsleitung.
Im Rahmen der Rechnungslegung und des Controlling schließt das IKS das Rechnungslegungssystem und das Buchführungssystem ein.
Das IKS besteht aus Regelungen
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zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten (sog. internes Steuerungssystem), und
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zur Überwachung der Einhaltung dieser Regelungen (sog. internes Überwachungssystem).
Hierbei wird wiederum zwischen den beiden folgenden Ausprägungen differenziert:
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prozessintegrierte Überwachungsmaßnahmen (organisatorische Überwachungsmaßnahmen und die verschiedenen Formen von Kontrollen) und
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prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen (die vor allem durch die Interne Revision oder das Internal Audit abgedeckt werden).
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Das IKS umfasst regelmäßig die folgenden Komponenten:
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dem Kontrollumfeld,
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dem Risikobeurteilungsprozess,
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dem für die Rechnungslegung zur Verfügung stehenden Informationssystem einschließlich der damit zusammenhängenden Geschäftsprozesse und der Kommunikation,
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den Kontrollaktivitäten, und
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der Überwachung des IKS.