Rechnungswesen-Lexikon

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Internes Kontrollsystem (IKS)

Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst gem. IDW PS 260 die von einer Unternehmensleitung eingeführten und implementierten

  • Grundsätze,

  • Verfahren und

  • Maßnahmen,

die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Unternehmensleitung hinsichtlich der folgenden Ziele gerichtet sind:

  1. 1)

    Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit einschließlich des Schutzes des Vermögens und der Verhinderung (und ggf. Aufdeckung) von Vermögensschädigungen.

  2. 2)

    Verlässlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der internen und externen Rechnungslegung.

  3. 3)

    Einhaltung der für das Unternehmen einschlägigen Gesetze und sonstigen Vorschriften und Verordnungen.

Konzeption, Implementierung, Beaufsichtigung und laufende Anpassung sowie Fortentwicklung eines der jeweiligen Größe und Komplexität sowie Rechts- und Organisationsform des Unternehmens angemessenen IKS obliegt der Geschäftsleitung.

Im Rahmen der Rechnungslegung und des Controlling schließt das IKS das Rechnungslegungssystem und das Buchführungssystem ein.

Das IKS besteht aus Regelungen

  • zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten (sog. internes Steuerungssystem), und

  • zur Überwachung der Einhaltung dieser Regelungen (sog. internes Überwachungssystem).

    Hierbei wird wiederum zwischen den beiden folgenden Ausprägungen differenziert:

    • prozessintegrierte Überwachungsmaßnahmen (organisatorische Überwachungsmaßnahmen und die verschiedenen Formen von Kontrollen) und

    • prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen (die vor allem durch die Interne Revision oder das Internal Audit abgedeckt werden).

Das IKS umfasst regelmäßig die folgenden Komponenten:

  • dem Kontrollumfeld,

  • dem Risikobeurteilungsprozess,

  • dem für die Rechnungslegung zur Verfügung stehenden Informationssystem einschließlich der damit zusammenhängenden Geschäftsprozesse und der Kommunikation,

  • den Kontrollaktivitäten, und

  • der Überwachung des IKS.

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