Rechnungswesen-Lexikon

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Inventar

Das Inventar ist das Verzeichnis der während der Inventur ermittelten Vermögenswerte und Schulden, zusammengestellt nach Art, Menge und Wert. Es wird untergliedert nach Vermögenswerten, Schulden und Reinvermögen. Die Verzeichnisse der Einzelaufzeichnungen (über Maschinen, Rohstoffe, fertige und unfertige Erzeugnisse, Verbindlichkeiten usw.) werden dem Inventar als Anlagen beigefügt. (§ 240 Abs. 2 HGB, § 140 f. AO)

Die Vermögenswerte umfassen

  • das Anlagevermögen (alle langfristigen Investitionsgüter) und

  • das Umlaufvermögen (Vermögensgegenstände, die im Betrieb laufend umgesetzt werden, umlaufen oder sich in ihrer Zusammensetzung verändern).

Für die Zuordnung entscheidend ist die Zweckbestimmung am Bilanzstichtag.

Beispiele:

Eine in einem Maschinenbaubetrieb hergestellte und zum Verkauf bestimmte Maschine gilt in der Regel als Umlaufvermögen (fertige Erzeugnisse). Wird sie jedoch im eigenen Betrieb eingesetzt (z.B. im Rahmen der Produktion), wird sie dem Umlaufvermögen entnommen und gilt als Anlagevermögen (Maschinen).

Eine im Unternehmen eingesetzte Maschine gehört in der Regel zum Anlagevermögen (Maschinen).

1. Reihenfolge der Erfassung der Vermögenswerte und Schulden

Die Vermögenswerte werden nach der Liquidierbarkeit im Inventar aufgeführt: Zuerst erscheinen jene, die am längsten im Unternehmen verbleiben (Grundstücke und Bauten); Kassenbestand und Schulden, die sich täglich verändern, stehen am Ende des Inventars.

Die Schulden werden nach Fälligkeit oder Fristigkeit geordnet; Kapitalgesellschaften müssen – zumindest in der Bilanz – nach der Art der Verbindlichkeiten bzw. nach Kapitalgebern ordnen (§ 266 Abs. 3 HGB).

2. Ermittlung des Reinvermögens:

Reinvermögen = Summe der Vermögenswerte – Summe der Schulden

Das Inventar muss mit allen Anlagen zehn Jahre lang aufbewahrt werden (§ 257 Abs. 4 HGB)..

3. Schema des Inventars eines Einzelunternehmens (beispielhafte Darstellung):

Siehe auch

InventurBilanz

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