Rechnungswesen-Lexikon

[Rechnungswesen_dropdown]

[Steuerlex24-Search-all]

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Der Jahresüberschuss oder der Jahresfehlbetrag stellen den im laufenden Geschäftsjahr erzielten Gewinn oder Verlust, also das Jahresergebnis dar. Er bildet in der Gewinn- und Verlustrechnung die letzte Position im Gliederungsschema (§ 275 HGB: Position 20 nach dem Gesamtkostenverfahren; Position 19 nach dem Umsatzkostenverfahren) und entspricht dem Saldo aus Aufwendungen und Erträgen; in der Bilanz (§ 266 HGB) wird er auf der Passivseite beim Eigenkapital unter „A. V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ ausgewiesen.

Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag bilden die Grundlage für die Ermittlung von Bilanzgewinn-Bilanzverlust und der Ergebnisverwendung des Unternehmens.

Die Position „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ erscheint in der Bilanz nur dann, wenn die Bilanz vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird. Wird sie nach teilweiser Ergebnisverwendung erstellt, wird sie durch den Posten „Bilanzgewinn/Bilanzverlust“ ersetzt. (§ 268 Abs. 1 HGB)

Siehe auch

Bilanz

Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Bilanzgliederung

Eigenkapital in der Bilanzierung

Gewinnvortrag-Verlustvortrag

Gewinn- und Verlustrechnung

Zurück
Nach oben