Ratenkauf

Beim Erwerb von Wirtschaftsgütern wird der Kaufpreis häufig in Raten gezahlt. Dieser Zahlungsmodus kann auch auf einen Teil des Kaufpreises beschränkt werden, wohingegen der andere Teil in einem Betrag entrichtet wird.

Beim Ratenkauf ist zwischen verzinslichen und unverzinslichen Raten zu unterscheiden. Buchmäßig ist zu beachten:

1. Festverzinsliche Raten

Bei festverzinslichen Raten müssen zur periodengerechten Gewinnermittlung die bis zum Bilanzstichtag entstandenen Zinsen erfasst werden.

Beispiel:

A verkauft an B am 01.07.2012 ein betriebliches Grundstück für 500.000 EUR (Buchwert: 300.000 EUR). Es wird Ratenzahlung vereinbart. Die jährlichen Raten betragen 100.000 EUR, die erste Rate ist am 1.7.2013 fällig. Der Restkaufpreis ist mit 8 % zu verzinsen.

Buchung beim Verkäufer A

am 1.7.2012:

Sonstige Forderungen 500.000 EUR an Grundstück 300.000 EUR
sonstiger betrieblicher Ertrag 200.000 EUR

am 31.12.2012:

Sonstige Forderungen 20.000 EUR an Zinsertrag 20.000 EUR

Buchung beim Käufer B

am 01.07.2001:

Grundstück 500.000 EUR an sonst. Verbindlichkeiten 500.000 EUR

am 31.12.2001:

Zinsaufwand 20.000 EUR an sonst. Verbindlichkeiten 20.000 EUR

2. Unverzinsliche Raten

Bei unverzinslichen Raten muss eine Abzinsung vorgenommen werden, wenn die Laufzeit ein Jahr übersteigt. Der abgezinste Ratenbarwert wird mittels Hilfstafel 9a zum Bewertungsgesetz ermittelt. Der Rechnungsabgrenzungsposten (RAP), d. h. der für die laufende Abrechnungsperiode anfallende Zinsanteil, wird nach Bruchteilen berechnet. Dabei stellt die Zahl der noch zu zahlenden Raten den Zähler, der Nenner wird folgendermaßen berechnet:

X = n (n + 1)
2

n = Anzahl der Raten

Beispiel:

C verkauft an D am 31.12.2012 für 500.000 EUR ein Grundstück (Buchwert: 300.000 EUR). Der Kaufpreis ist unverzinslich und in jährlichen Raten von 100.000 EUR erstmals am 31.12.2013 zu zahlen. Der abgezinste Ratenbarwert beträgt lt. Hilfstafel 9a BewG am 31.12.2012 = 427.030 EUR, am 31.12.2013 = 350.516 EUR.

Verteilung des Zinswertes nach Bruchteilen:

abgezinster Ratenbarwert: 500.000 EUR ./. 427.030 EUR = 72.970 EUR

Nenner = 5 x (5 + 1)
2
= 15

Zähler am 31.12.2013 = 5

Höhe der Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens:

31.12.2013 = 5/15 von 72.970 EUR = 24.323 EUR
31.12.2014 = 4/15 von 72.970 EUR = 19.459 EUR usw

Buchung beim Verkäufer C

am 31.12.2012:

Sonstige Forderungen 500.000 EUR an Grundstück 300.000 EUR
außerordentlicher Ertrag 127.030 EUR
passiver RAP 72.970 EUR

am 31.12.2013:

Bank 100.000 EUR
passive RAP 24.323 EUR an sonst. Forderungen 100.000 EUR
Zinsertrag 24.323 EUR

Buchung beim Käufer D

am 31.12.2012:

Grundstück 427.030 EUR
aktive RAP 72.970 EUR an sonst. Verbindlichkeiten 500.000 EUR

am 31.12.2013:

sonstige Verbindlichkeiten 100.000 EUR
Zinsaufwand 24.323 EUR an Bank 100.000 EUR
aktiver RAP 24.323 EUR
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