Rechnungswesen-Lexikon

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Sanierung

Störungen des finanziellen Gleichgewichts eines Unternehmens oder andauernde Beeinträchtigungen der Ertragskraft einer Unternehmung erfordern korrigierende Steuerungsmaßnahmen durch die Unternehmensleitung. Die vor diesem Hintergrund auf das ökonomisch sinnvolle Fortbestehen des Unternehmens gerichteten Maßnahmen stellen in ihrer Gesamtheit eine Sanierung dar.

Allgemein und in einem weiten Sinne werden unter Sanierung alle organisatorischen, finanzwirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Maßnahmen verstanden, die auf die Beseitigung einer Zahlungsunfähigkeit bzw. auf die Wiedererlangung der Ertragskraft eines Unternehmens abzielen.

Im engen Sinne werden alle finanztechnischen Maßnahmen als Sanierung verstanden, die darauf abzielen, ein Unternehmen „zu gesunden“.

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