Ehegattensplitting
§ 32a EStG
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet hinsichtlich der Höhe der Steuer zwei unterschiedliche Tarife. Den Grundtarif und den Splittingtarif. Abgeleitet aus dem Tarif werden zur Ermittlung der Einkommensteuer die Grundtabelle und die Splittingtabelle aufgestellt.
Die Splittingtabelle ist in erster Linie für zusammenveranlagte Ehegatten gedacht und führt bei gleichem Einkommen zu einer günstigeren Besteuerung als die Grundtabelle. Hintergrund dieser scheinbaren Besserstellung ist der progressive Aufbau des Steuertarifs, durch den bei steigendem Einkommen nicht nur die absolute Steuer, sondern auch der relative Steuersatz ansteigen.
Da bei zusammenveranlagten Ehegatten das Einkommen beider Ehegatten zusammengerechnet wird, hätte das bei Anwendung der Grundtabelle zu einer Schlechterstellung der Ehegatten gegenüber zwei Nichtverheirateten mit gleichem Einkommen geführt. Diese Schlechterstellung wird durch die Splittingtabelle ausgeglichen. Sie wird daher auch als familiengerechte Steuertabelle bezeichnet (Ehegattensplitting).