Geburtsbeihilfe
Normen
§ 3 Nr. 15 EStG VZ 2005
Information
Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm ist die Steuerfreiheit für Zuwendungen aufgrund der Geburt eines Kindes (Geburtsbeihilfe) ab dem 01.01.2006 entfallen.
§ 3 Nr. 15 EStG VZ 2005
Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm ist die Steuerfreiheit für Zuwendungen aufgrund der Geburt eines Kindes (Geburtsbeihilfe) ab dem 01.01.2006 entfallen.