GuV-Gliederung – Umsatzkostenverfahren

Die Gewinn-und Verlustrechnung (GuV-Rechnung) kann entsprechend § 275 Abs. 1 HGB entweder nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB oder nach dem Umsatzkostenverfahren gem. § 275 Abs. 3 HGB aufgestellt werden.

GuV-Gliederung nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB):

Umsatzerlöse

Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

=

Bruttoergebnis vom Umsatz

Vertriebskosten

allgemeine Verwaltungskosten

+

sonstige betriebliche Erträge

sonstige betriebliche Aufwendungen

+

Erträge aus Beteiligungen,

davon aus verbundenen Unternehmen…

+

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,

davon aus verbundenen Unternehmen…

+

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,

davon aus verbundenen Unternehmen…

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Zinsen und ähnliche Aufwendungen,

davon an verbundene Unternehmen…

=

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

+

außerordentliches Ergebnis (= außerordentliche Erträge
– außerordentliche Aufwendungen)

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

sonstige Steuern

=

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Zurück
Nach oben