Konjunkturpakete

Normen

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“

Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland

Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze

Information

1. Konjunkturpaket I – Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“

Mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ vom 21.12.2008 (BGBl. I S. 2896) werden die steuerlichen Maßnahmen umgesetzt, die zu einer Belebung der Binnennachfrage und zur Stützung der Konjunktur führen sollen.

In dem Artikelgesetz werden befristete Regelungen zu Steuerentlastungen getroffen. Hiermit beabsichtigt die Bundesregierung, die Nachfrage in bestimmten Schlüsselbereichen der Volkswirtschaft anzuregen.

Mit dem auch als „Schutzschirm für Arbeitsplätze“ bezeichneten Gesamtpaket von insgesamt 15 Maßnahmen will die Bundesregierung zur Überwindung der Konjunkturschwäche und zur Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen.

Die meisten Maßnahmen sind für die nächsten zwei Jahre vorgesehen und fördern Investitionen und Aufträge in der Größenordnung von rund 50 Mrd. Euro.

Folgende steuerliche Maßnahmen sieht das Gesetz vor:

  • Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von maximal 25 Prozent wird zeitlich befristet für zwei Jahre zum 01.01.2009 wieder eingeführt.

  • Befristet für zwei Jahre wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach § 7g EStG erweitert, indem die für die Sonderabschreibung relevante Betriebsvermögensgrenze für bilanzierende Unternehmen von 235.000 auf 335.000 EUR sowie die für Einnahmenüberschussrechner relevante Gewinngrenze von 100.000 EUR auf 200.000 EUR erhöht wird. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt ein Wirtschaftswert oder ein Ersatzwirtschaftswert von 175.000 EUR.

  • Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ausgeweitet und der Steuerbonus auf 20 Prozent von 6.000 EUR (= 1.200 EUR) zum 1. Januar 2009 verdoppelt.

  • Für PKW mit Erstzulassung ab dem Kabinettbeschluss vom 05.11.2008 bis zum 30.06.2009 wird eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis aufzulösen. Für PKW, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Die Kfz-Steuerbefreiung endet am 31. Dezember 2010.

2. Konjunkturpaket II – Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (BGBl. I 2009, 416)

Das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (BeschSiG) vom 02.03.2009 ist zum überwiegenden Teil zum 06.03.2009 in Kraft getreten. Abweichungen hiervon sind in Artikel 19 BeschSiG geregelt.

Mit dem sogenannten „Konjunkturpaket II“ wird das am 14.01.2009 von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes“ umgesetzt, mit Ausnahme der Änderungen des Grundgesetzes, der daran anknüpfenden Neuordnung der Kraftfahrzeugsteuer sowie des Nachtragshaushaltes. In das Gesetz wurde ein unverbindlicher Entschließungsantrag mit aufgenommen, wonach das Gesetzespaket als „erster Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet wird, u.a. wird aber für eine strukturelle Reform der Einkommensteuer plädiert.

Inhalte des Gesetzes sind u.a.:

  • Der Grundfreibetrag wird rückwirkend zum 01.01.2009 um 170 EUR auf 7.834 EUR angehoben. Er steigt ab 2010 auf 8.004 EUR. Gleichzeitig sinkt der Eingangssteuersatz von 15 % auf 14 %. Die Tarifeckwerte werden in 2009 um 400 EUR und in 2010 noch einmal um 330 EUR nach oben (rechts) verschoben, um die sog. kalte Progression abzuflachen.

  • Ab Juli 2009 wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 % auf 14,9 % gesenkt.

  • Für jedes Kind gibt es einen einmaligen Bonus von 100 EUR. Dieses Geld soll nicht vom Regelsatz bei Hartz-IV-Empfängern abgezogen werden. Der Kinderbonus soll bei Besserverdienenden in der Steuererklärung mit dem Kinderfreibetrag verrechnet werden. Zudem steigen ab 01.07.2009 bei den 6- bis 13-jährigen Kindern aus Hartz-IV-Familien die Zahlungen von 60 % auf 70 % des Regelsatzes für Erwachsene – das sind rund 35 EUR mehr.

  • Bei der Kurzarbeit übernimmt der Bund die Hälfte der von den Unternehmen allein zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträgen. Wird die Kurzarbeit für Qualifizierungen genutzt, übernimmt der Bund die Beiträge komplett.

  • Bund, Länder und Gemeinden wollen in den nächsten zwei Jahren 18 Milliarden in die Infrastruktur (Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser, Städtebau u.a.) investieren. In diesem Zusammenhang wird auch das Vergaberecht für Ausschreibungen gelockert, damit die Investitionen schnell greifen.

  • Eine „Abwrackprämie“ i.H.v. 2.500 Euro erhält ab dem 14.01.2009 derjenige Autobesitzer, der sein mindestens 9 Jahre altes Auto stilllegt und sich dafür bis Jahresende einen Neuwagen oder einen Jahreswagen der Schadstoffklasse Euro-4 kauft.

  • Für Unternehmen wird es einen sog. Schutzschirm geben, durch den der Bürgschaftsrahmen des Bundes für Kredite an Unternehmen von bisher 25 Milliarden EUR auf 100 Milliarden EUR erhöht wird.

Das Konjunkturpaket II wird über zusätzliche Schulden in Höhe von 36,8 Milliarden EUR finanziert. Die Neuverschuldung Deutschlands wird in diesem Jahr voraussichtlich die Höhe von 50 Milliarden EUR erreichen.

3. Neuregelung der Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer, die künftig nur noch dem Bund und nicht mehr den Ländern zusteht, wurde ebenfalls neu geregelt. Nach der Neuregelung der Kfz-Steuer entscheidet bei Neufahrzeugen dann vor allem der Ausstoß von Kohlendioxid über die Höhe der Steuer, nicht mehr die Hubraumgröße. Hiermit soll ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Die neue Kfz-Steuer steht nach Aussage der Bundesregierung im Einklang mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen.

Für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.07.2009 sieht das Gesetz folgende Neuerungen vor:

  1. CO2-Freibetrag: Eine Basismenge von CO2-Ausstoß bleibt steuerfrei und zwar in folgender Höhe: bis 2011: 120 Gramm je Kilometer, für 2012 und 2013: 110 Gramm je Kilometer, ab 2014: 95 Gramm je Kilometer.

  2. Einführung eines linearen, an der CO2-Emission orientierten Tarifs mit einem Steuersatz von 2 Euro je Gramm pro Kilometer.

  3. Steuer-Sockelbetrag: Je angefangene 100 cm³ Hubraum werden 2 Euro bei Benzinern, 9,50 Euro bei Dieselfahrzeugen erhoben.

  4. Diesel-Pkw mit Euro-6-Norm erhalten in den Jahren 2011 bis 2013 eine Kfz-Steuerbefreiung von 150 Euro.

  5. Günstigerprüfung für Pkw mit Neuzulassung zwischen dem 05.11.2008 und 30.06.2009 die im Rahmen des Konjunkturpakets I für einen befristeten Zeitraum steuerfrei gestellt sind: Nach Ablauf der Steuerfreistellung wird verglichen, welche Kfz-Steuerregelung (alt oder neu) günstiger ist.

    Das Konjunkturpaket I (s.o. 1.) sieht vor, dass PKW, die zwischen dem 05.11.2008 und 30.06.2009 neu zugelassen werden, ein Jahr lang Kfz-steuerbefreit sind.

    Für Pkw mit der Abgasnorm Euro-5 oder Euro-6 verlängert sich die Steuerbefreiung bis auf maximal zwei Jahre.

    Der Zeitraum der Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31.12.2010.

    Euro-5-Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 05.11.2008 erhalten ab dem 01.01.2009 ebenfalls eine Steuerbefreiung für ein Jahr. Voraussetzung ist, dass der Pkw seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasstufe Euro-5 genehmigt ist.

Bestandsfahrzeuge (Erstzulassung vor dem 05.11.2008) werden bis zum 31.12.2012 wie bisher nach Hubraum besteuert. Sie sollen ab 2013 in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

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