Lohnsteuertabellen

Normen

§ 39b EStG

Information

Abgeleitet aus den Einkommensteuergrund- und -splittingtabellen werden jährlich als Ausfluss des Programmablaufplans Lohnsteuertabellen als Jahres-, Monats-, Wochen- und Tageslohnsteuertabellen von Privatverlagen gebildet. Das Bundesfinanzministerium selbst gibt keine amtlichen Lohnsteuertabellen mehr heraus, sondern stellt lediglich noch die erforderlichen Parameter in einem amtlichen Programmablaufplan zur Verfügung (§ 39b Abs. 6 EStG). Mit Schreiben vom 16.11.2015 IV C 5 – S 2361/15/10002 wurde der Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2016 veröffentlicht.

Zu den bereits in die Lohnsteuertabellen eingearbeiteten Steuervergünstigungen siehe Freibeträge.

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