Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – EU
Unternehmer, die in anderen EU-Mitgliedstaaten Umsätze ausführen, benötigen auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) des anderen Mitgliedstaates.
In mehreren EU-Mitgliedstaaten ist die USt-IdNr. die um den Ländercode ergänzte Steuernummer, unter der der Unternehmer für umsatzsteuerliche Zwecke bei der Steuerbehörde registriert ist. In Deutschland wird die USt-IdNr. in einem besonderen Verfahren vergeben und knüpft nicht an die vorhandene Steuernummer an. In einigen Mitgliedstaaten ist die Erteilung einer USt-IdNr. für Unternehmer ohne Betriebsstätten nur dann möglich, wenn zuvor ein Fiskalvertreter (Fiskalvertreter – EU) bestellt wurde. Zum Aufbau und der Bezeichnung der USt-IdNr. in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat siehe unter Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – Aufbau.
Die nachfolgende Übersicht stellt dar, wo und unter welchen Voraussetzungen eine USt-IdNr. in dem jeweiligen Mitgliedstaat beantragt werden kann:
EU-Mitgliedstaat | Unternehmer mit Betriebsstätte | Unternehmer ohne Betriebsstätte |
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Belgien | Unternehmer mit Betriebsstätte in Belgien können den Antrag beim örtlich zuständigen Finanzamt stellen. | Im Ausland ansässige Unternehmer ohne Betriebsstätte in Belgien müssen zuerst einen in Belgien ansässigen Fiskalvertreter bestellen. Unternehmer aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten können einen Fiskalvertreter bestellen. Der Fiskalvertreter muss die USt-IdNr. beantragen. Der Antrag kann gestellt werden bei: Bureau central des assujettis étrangers Tour Sablon -24ième étage Rue Stevens, 7 B-1000 Bruxelles |
Dänemark | Unternehmer mit Betriebsstätte in Dänemark können den Antrag bei der für die Betriebsstätte örtlich zuständigen Steuerbehörde stellen. | Unternehmer aus dem Ausland müssen sich ab der Umsatzgrenze von 50.000 DKK registrieren lassen. Dies kann bei der folgenden Stelle erfolgen: Told- og Skatteregion Sønderborg Hilmar Finsens Gade 18 DK-6400 Sønderborg Ausländische Unternehmer ohne Betriebsstätte in Dänemark müssen einen Fiskalvertreter bestellen. Unternehmer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat können eine Fiskalvertreter bestellen. Der Antrag für die USt-IdNr. ist bei der für den Fiskalvertreter örtlich zuständigen Steuerbehörde zu stellen. |
Estland | Unternehmer mit Betriebsstätte in Estland können den Antrag bei der für die Betriebsstätte örtlich zuständigen Steuerbehörde stellen. | Ausländische Unternehmer unterliegen der Registrierungspflicht, wenn sie keine feste Niederlassung in Estland haben und in Estland steuerpflichtige Umsätze tätigen. Die Registrierung kann bei Lauri Plutus Head of International Taxation Department Northern Regional Tax Center Endla 8 Tallinn 15177 ESTLAND beantragt werden. |
Finnland | Ausländische Steuerpflichtige, die in Finnland über eine feste Niederlassung verfügen, sind in der üblichen Weise mehrwertsteuerpflichtig. Sie werden im MwSt-Register wie finnische Steuerpflichtige eingetragen, und es gelten für sie die gleichen Rechte, Pflichten und Vorschriften wie für finnische Steuerpflichtige. | Unternehmer ohne Betriebsstätte in Finnland müssen sich für die Registrierung als Steuerpflichtiger und zur Erteilung einer USt-IdNr. an Uusimaa Regional Tax Office Corporate Tax Office Opastinsilta 12, P.O.Box 30 00052 VEROTUS FINNLAND wenden. Unternehmer, die sich freiwillig in Finnland umsatzsteuerlich erfassen lassen sind verpflichtet, einen vom Provinzialfinanzamt zugelassenen Fiskalvertreter mit Wohnsitz in Finnland zu bestellen. |
Frankreich | Unternehmer mit Betriebsstätte in Frankreich können den Antrag bei der für die Betriebsstätte örtlich zuständigen Steuerbehörde stellen. | Alle Steuerpflichtigen, die in Frankreich MwSt und gleichgestellte Steuern schulden, müssen für MwSt-Zwecke registriert sein. Ausländische Unternehmer müssen in Frankreich für MwSt-Zwecke registriert sein, wenn sie dort direkt oder über eine feste Niederlassung Lieferungen von Gegenständen bewirken oder Dienstleistungen erbringen. Diese Unternehmer wenden sich an: Centre de Formalités des Entreprises (CFE); dies ist je nach Art der Tätigkeit z. B. die Wirtschafts- oder Handelskammer, die Registrierungsabteilung des Handelsgerichts. Außerhalb der EU ansässige Unternehmer ohne feste Niederlassung in Frankreich müssen einen Fiskalvertreter bestellen. Diese wenden sich an: Centre des impôts des non-résidents (CINR) Inspection TVA 9 Rue d’Uzès TSA 39203 F-75094 PARIS cedex 02 |
Griechenland | Unternehmer mit Betriebsstätte in Griechenland können den Antrag bei der für die Betriebsstätte örtlich zuständigen Steuerbehörde stellen. | Unternehmer ohne Betriebsstätte in Griechenland müssen einen Fiskalvertreter bestellen. Der Antrag für die USt-IdNr. ist bei der für den Fiskalvertreter örtlich zuständigen Steuerbehörde zu stellen. |
Irland | Unternehmer mit Betriebsstätte in Irland können den Antrag bei der für die Betriebsstätte örtlich zuständigen Steuerbehörde stellen.In Irland ansässige Unternehmer müssen sich ab einem Jahresumsatz von 25.500 EUR bei Dienstleistungen bzw. 51.000 EUR bei der Lieferung von Gegenständen registrieren lassen. |
Unternehmer ohne Betriebsstätte in Irland können den Antrag stellen bei: Office of the Revenue Commissioners 9/15 Upper OConnell Street Dublin 1 Irland |
Italien | Unternehmer mit Betriebsstätte in Italien können den Antrag bei der für die Betriebsstätte örtlich zuständigen Steuerbehörde stellen. | Unternehmer ohne Betriebsstätte in Italien müssen einen Fiskalvertreter bestellen. Der Antrag für die USt-IdNr. ist in diesem Fall bei der für den Fiskalvertreter örtlich zuständigen Steuerbehörde zu stellen. |
Lettland | Ausländische Unternehmer mit fester Niederlassung in Lettland beantragen die MwSt-Registrierung und Zuteilung einer MwSt-Nummer beim örtlichen Büro der Steuerverwaltung. | Ausländische Unternehmer müssen in das MwSt-Register steuerpflichtiger Personen bei der lettischen Steuerverwaltung (State Revenue Service) aufgenommen werden, sobald sie in Lettland steuerbare Umsätze bewirken. |
Litauen | Unternehmer mit Betriebsstätte in Litauen können den Antrag bei der für die Betriebsstätte örtlich zuständigen Steuerbehörde stellen. | Der Antrag ist bei dem örtlichen Finanzamt (Bezirkssteuerverwaltung) einzureichen, das für die feste Niederlassung bzw. den Ort, an dem der Fiskalvertreter niedergelassen und als Steuerpflichtiger registriert ist, zuständig ist. Man kann sich auch an Danas Mikailionis Head of International information exchange department of State Tax Inspectorate under the ministry of Finance ermuknių 3 LT – 2600 Vilnius wenden. |
Luxemburg | Unternehmer mit Betriebsstätte in Luxemburg können den Antrag bei der für die Betriebsstätte örtlich zuständigen Steuerbehörde stellen. | Unternehmer ohne Betriebsstätte in Luxemburg können den Antrag stellen bei: Bureau d’imposition X Administration de l’Enregistrement et des Domaines 7, Rue Plébiscite Boîte postale 31 L – 2010 LUXEMBOURG-VILLE |
Malta | Ausländische Unternehmer mit Betriebsstätte in Malta müssen für MwSt-Zwecke registriert sein, wenn sie Umsätze tätigen, die der maltesischen MwSt unterliegen und für die sie gemäß der maltesischen MwSt-Vorschriften Vorsteuer abziehen können und MwSt schulden. | Ausländische Unternehmer ohne Niederlassung in Malta, die sich dort für MwSt-Zwecke registrieren lassen müssen, können die MwSt-Pflichten entweder selbst erfüllen oder einen Bevollmächtigten bzw. Steuervertreter bestellen. Adresse: VAT DEPARTMENT Centre Point Building Ta‘ Paris Road Birkirkara BKR 13 MALTA |
Niederlande | Unternehmer mit Betriebsstätte oder Fiskalvertreter in den Niederlanden können den Antrag bei der für die Betriebsstätte oder den Fiskalvertreter örtlich zuständigen Steuerbehörde stellen. | Unternehmer ohne Betriebsstätte und ohne Fiskalvertreter können den Antrag stellen bei: Belastingsdienst Onder- nemingen/Particulieren Buitenland Postbus 2865 NL-6401 DJ Heerlen |
Österreich | Unternehmer mit Betriebsstätte in Österreich erhalten ihre USt-IdNr. grundsätzlich auf schriftlichen Antrag durch das für die Betriebsstätte örtlich zuständige Finanzamt. | Unternehmer ohne Betriebsstätte in Österreich können den Antrag auf Erteilung einer USt-IdNr. an das für sie zuständige Finanzamt richten: Finanzamt Graz-Stadt Referat f. ausländische Unternehmer Conrad von Hötzendorfstr. 14-18 A – 8018 Graz |
Portugal | Der Antrag auf Erteilung einer USt-IdNr. ist zu richten an: Registo Nacional de Pessoas Colectivas Praca Silvestre Pinheiro Ferreira Nr. 1-C P-1500 Lisboa Portugal |
Ein ausländischer Unternehmer ohne Betriebsstätte in Portugal muss einen Fiskalvertreter bestellen. |
Schweden | Unternehmer mit Betriebsstätte in Schweden können ihre USt-IdNr. durch Voransetzen des Ländercodes SE vor ihre schwedische Steuernummer bilden. | Unternehmer ohne Betriebsstätte in Schweden müssen vor der erstmaligen Ausführung von Umsätzen in Schweden eine Umsatzsteuernummer bei dem zuständigen Finanzamt beantragen: Skattemyndigheten i Stockholm Skattekontor Riks S – 106 61 Stockholm Schweden |
Slowakei | Unternehmer mit Betriebsstätte in der Slowakei erhalten ihre USt-IdNr. grundsätzlich auf schriftlichen Antrag durch das für die Betriebsstätte örtlich zuständige Finanzamt. | Ausländer ohne Wohnsitz, Niederlassung oder Zweigstelle in der Slowakischen Republik, die dort eine mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit aufnehmen, müssen beim Finanzamt Bratislava I (Tax Office Bratislava I, Radlinského 37, P.O.Box 89, 817 89 Bratislava 15, SLOWAKEI) einen Registrierungsantrag einreichen. |
Slowenien | Die Eintragung in das Steuerregister ist bei dem für die Niederlassung räumlich zuständigen Finanzamt zu beantragen. | Ausländische Steuerpflichtige müssen sich bei dem Finanzamt für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen, bei dem sie ins Steuerregister eingetragen sind. Die Eintragung in das Steuerregister ist bei dem Finanzamt zu beantragen, das für das Gebiet räumlich zuständig ist, in dem die wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt werden wird. |
Spanien | Für Unternehmer mit Betriebsstätte in Spanien ist der Antrag auf Erteilung einer USt-IdNr. bei der örtlich zuständigen Stelle der Administración de la Agencia Estatál de Administración Tributaria (AEAT) zu stellen. | Ausländische Unternehmer ohne feste Niederlassung in Spanien müssen sich per Antrag selbst oder – falls vorhanden – über ihren Steuervertreter bei dem für den Ort ihrer künftigen Geschäftstätigkeit zuständigen Büro bzw. der zuständigen regionalen Zweigstelle der A.E.A.T. registrieren lassen. |
Tschechien | Ausländische Unternehmer mit Betriebsstätte in der Tschechischen Republik beantragen die MwSt-Registrierung bei der für ihre feste Niederlassung zuständigen örtlichen Steuerbehörde. | Ausländische Unternehmer müssen für MwSt-Zwecke registriert sein, wenn sie in der Tschechischen Republik eine der tschechischen MwSt unterliegende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und der Wert dieser Umsätze in den vorausgegangenen zwölf Kalendermonaten über 1 Mio. CZK lag. Wenn ausländische Unternehmer ohne feste Niederlassung in der Tschechischen Republik MwSt-Schuldner werden, sollten sie sich an Finanční úřad pro Prahu 1 FÚ pro Prahu 1 Štěpánská 28 112 33 PRAHA 1 Tschechische Republik wenden oder einen Fiskalvertreter bestellen. |
Ungarn | Will sich ein ausländischer Unternehmer in Ungarn registrieren lassen und in Ungarn eine ständige Niederlassung gründen, so muss er sich an die für den Niederlassungsort zuständige Direktion der ungarischen Steuer- und Finanzverwaltung wenden. | Will sich ein ausländischer Unternehmer in Ungarn registrieren lassen, ohne in Ungarn eine ständige Niederlassung zu gründen, so muss er sich an die Abteilung für allgemeine Angelegenheiten der Direktion Budapest-Nord der ungarischen Steuer- und Finanzverwaltung wenden: Abteilung für allgemeine Angelegenheiten H-1390 Budapest, Pf. 156 |
Vereinigtes Königreich | Unternehmer mit einer Betriebsstätte oder einem Fiskalvertreter im Vereinigten Königreich können den Antrag bei der für die Betriebsstätte oder den Fiskalvertreter örtlich zuständigen Mehrwertsteuerbehörde stellen | Unternehmer ohne Betriebsstätte und Fiskalvertreter können den Antrag stellen bei: Aberdeen Non-established Taxable Persons Unit (NETPU) 28 Guild Street Aberdeen AB9 2DY Großbritannien |
Zypern | Ausländische Unternehmer, die in Zypern steuerbare Leistungen erbringen, müssen sich für MwSt-Zwecke registrieren lassen. Adresse: Ministry of Finance VAT Service-Headquarters Corner of M. Karaoli and Gr. Afxentiou 1096 Nicosia |