Vereinfachte Steuererklärung
Die Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer ist im gesamten Bundesgebiet zugelassen. Die Vereinfachung liegt darin, dass die Daten der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr eingetragen werden müssen. Diese Zahlen werden vom Finanzamt direkt von der elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
Die vereinfachte Steuererklärung ist für Arbeitnehmer gedacht, die außer den lohnsteuerpflichtigen Einkünften keine weiteren Einkünfte haben. Es kann die Anlage Kind, die Anlage VL für vermögenswirksame Leistungen und die Anlage AV für die Beiträge zur Riester-Rente beigefügt werden.
Nicht geeignet ist der Vordruck für Bezieher anderer Einkünfte, wie beispielsweise
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Rentner,
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Selbstständige oder Gewerbetreibende,
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Vermieter,
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Landwirte.