Vorsteuerabzug – Vorausrechnungen

Normen

§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 UStG

Information

Entsprechend der Behandlung der Anzahlungen auf der Seite des leistenden Unternehmers, bei denen die Steuer spätestens im Zeitpunkt des Erhalts der Anzahlung entsteht, ist es für den Leistungsempfänger möglich aus diesen geleisteten Beträgen bereits den Vorsteuerabzug geltend zu machen, soweit ihm eine entsprechende Rechnung vorliegt und er die Zahlung geleistet hat.

Der Vorsteuerabzug ist in dem Moment zulässig, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind. Err ist unabhängig von dem in der Rechnung ausgewiesenen Betrag maximal in der Höhe zulässig, in der die Umsatzsteuer in der tatsächlichen Zahlung enthalten ist.

Beispiel:

Der Krawattenhersteller B bestellt bei dem Maschinenbauer K eine neue Zuschneidemaschine für seine Produktion. Bei Auftragserteilung ist von B eine Anzahlung von 20 % der Auftragssumme von 100.000 EUR, bei Fertigstellung der Maschine 60 % und nach Abnahme die restlichen 20 % zu zahlen. K fordert Beträge wie folgt an:

10.06.2007

Auftragserteilung

23.800 EUR

10.07.2007

Fertigstellung

60.000 EUR, zzgl. 11.400 EUR Umsatzsteuer

10.10.2007

Abnahme

20.000 EUR zzgl. 3.800 EUR Umsatzsteuer

Eine Endabrechnung wird im November erstellt. B zahlt die folgenden Beträge:

15.06.2007

23.000 EUR

15.08.2007

71.400 EUR

15.11.2007

11.900 EUR

in 2008

11.900 EUR

Lösung:

B kann folgende Vorsteuern geltend machen:

im Juni 2007 kein Vorsteuerabzug, da kein offener Ausweis der Umsatzsteuer;

im Juli 2007 Vorsteuerabzug in Höhe von 3.800 EUR aus der Zahlung in Juni 2007 und der Rechnung in Juli 2007;

im August 2007 Vorsteuerabzug in Höhe von 7.600 EUR als Restbetrag aus der Rechnung

im Juli 2007, ein weiter gehender Abzug ist nicht möglich, da der übrige Betrag schon verbraucht ist;

im September 2007 kein Vorsteuerabzug;

im Oktober 2007 Vorsteuerabzug in Höhe von 3.800 EUR als Restbetrag aus der Zahlung im August 2007, da eine neue Rechnung vorliegt;

im November 2007 Vorsteuerabzug aus der Schlussrechnung in Höhe von 3.800 EUR, der Zeitpunkt der Zahlung spielt nach erfolgter Lieferung und Vorliegen der Rechnung keine Rolle mehr.

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