Mit einem BMF-Schreiben wurden die Vervielfältiger bekanntgegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 Bewertungsgesetz (BewG) für Stichtage ab 1. Januar 2024 berechnet wird.

Das Dokument können Sie hier lesen und herunterladen (PDF auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums)

BMF-Schreiben vom 1.12.2023

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