Der Durchschnittssatz der Umsatzsteuer in der Landwirtschaft beträgt derzeit neun Prozent, wie aus einer Unterrichtung (20/9625) der Bundesregierung an den Bundestag hervorgeht. Nach Paragraf 24 Absatz 5 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) überprüft das Bundesministerium der Finanzen jährlich die Höhe des Durchschnittssatzes im Sinne des Paragrafen 24 Absatzes 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 UStG und berichtet dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Überprüfung.

Die Überprüfung habe ergeben, dass der die Vorsteuerbelastung abbildende, zutreffende Durchschnittssatz für Landwirte ab dem Jahr 2024 8,4 Prozent betrage, heißt es in der Unterrichtung. Die Unterlagen, aus denen sich der berechnete Wert ergibt sowie weitergehende Hinweis zur Berechnung sind der Drucksache als Anlagen beigefügt.

Zum Dokument (PDF auf der Internetseite des Bundestags)

Bundestag, hib-Meldung Nr. 924/2023 vom 8.12.2023

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