Angaben zu Mindereinnahmen aus ermäßigter Umsatzsteuer

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf
Nahrungsmittel inklusive Milch, Kaffee, Tee, Kakao und Leitungswasser führt im
Jahr 2025 zu rechnerischen Mindereinnahmen von 28,8 Milliarden Euro. Diese
Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2906)
auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2687).

Darin nennt sie auch Daten, wann
der ermäßigte Satz für bestimmte Produkte eingeführt wurde. So sei er am 29.
Mai 1967 für Fleisch und genießbaren Schlachtabfall eingeführt worden.

Bundestag, hib-Meldung 658/2025 vom
2.12.2025

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