Anhebung der pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021

Nach der Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale durch das Jahressteuergesetz 2020 ergeben sich nun auch für kommunale Mandatsträger weitere steuerliche Erleichterungen. Durch die Anhebung der Steuerfreibeträge wird der ehrenamtliche Einsatz im kommunalen Bereich anerkannt und wertgeschätzt.

Für ihre Arbeit im kommunalpolitischen Bereich bspw. im Gemeinde- oder Stadtrat erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder eine Aufwandsentschädigung. Der steuerlich abzugsfähige Aufwand wird dabei durch pauschale Beträge steuerfrei gestellt. Hierbei gilt der sog. Ratsherrenerlass, der die Freibeträge anhand der Einwohnerzahl der Gemeinde oder Stadt und des Landkreises staffelt. Die Freibeträge des sog. Ratsherrenerlasses wurden mit Unterstützung von Niedersachsen ab 2021 um 20 Prozent angehoben, nachdem sie seit 12 Jahren nicht mehr angepasst worden sind. Hiernach ergeben sich folgende Beträge:

in einer Gemeinde oder Stadt mit

monatlich

jährlich

höchstens 20.000 Einwohnern

125,00 Euro

1.500,00 Euro

20.001 bis 50.000 Einwohnern

199,00 Euro

2.388,00 Euro

50.001 bis 150.000 Einwohnern

245,00 Euro

2.940,00 Euro

150.001 bis 450.000 Einwohnern

307,00 Euro

3.684,00 Euro

mehr als 450.000 Einwohnern

367,00 Euro

4.404,00 Euro

in einem Landkreis mit

monatlich

jährlich

höchstens 250.000 Einwohnern

245,00 Euro

2.940,00 Euro

mehr als 250.000 Einwohnern

307,00 Euro

3.684,00 Euro

Die Aufwandsentschädigungen bleiben jedoch mindestens in Höhe des in der Lohnsteuer-Richtlinie genannten Betrags von 250 Euro monatlich steuerfrei. Bei einer Einwohnerzahl bis zu 150.000 in einer Gemeinde oder Stadt sowie bei höchstens 250.000 Einwohnern in einem Landkreis gilt daher grundsätzlich der Betrag von 250 Euro.

Finanzministerium Niedersachsen, Pressemitteilung vom 23.08.2021

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