Bayern: Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit

Der Versand der Zahlungshinweise
vor Fälligkeit für die gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und
Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern wird ab sofort durch
die Finanzverwaltung eingestellt. Darauf weist das Bayerische Landesamt für
Steuern (BayLfSt) hin.

Das Schreiben weist Bürgerinnen
und Bürger auf einen anstehenden regelmäßigen Zahlungstermin hin und wird per
Briefpost versendet. Bislang hat Bayern diesen Service als einziges Bundesland
noch aufrechterhalten. SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung von
Daueraufträgen bieten Bürgerinnen und Bürgern jedoch komfortable Möglichkeiten,
ihren regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachkommen zu können.
Der Versand dieser Schreiben ist insoweit nicht mehr zeitgemäß. Hinzu kommen
steigende Kosten für Papier, Druck und Versand.  

Der Versand
der Zahlungshinweise vor Fälligkeit wird ab sofort eingestellt.
Betroffene Bürgerinnen und Bürgern werden somit bereits an den nächsten
Zahlungstermin nicht mehr erinnert. Das BayLfSt empfiehlt für die
unkomplizierte Abwicklung der Vorauszahlungen künftig die Teilnahme am
SEPA-Lastschriftverfahren. So werde sichergestellt, dass Zahlungen automatisch
und pünktlich erfolgen.

Das hierfür erforderliche Formular
steht auf der Webseite des BayLfSt zur Verfügung.

Überdies werden künftig keine
Überweisungsträger mehr an Schreiben der Finanzverwaltung angehängt, da der
Anteil an Papierüberweisungen stark rückläufig ist und die damit verbundenen
Kosten nicht mehr gerechtfertigt sind.

Quelle: Bayerisches Landesamt
für Steuern, Pressemittteilung vom 10.2.2026

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