Die Bundesregierung erläutert in ihrer Antwort (19/19391) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18994) die Thesaurierungsbegünstigung nach Paragraph 34a des Einkommensteuergesetzes.
Von dem Optionsrecht könnten alle Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften unabhängig von ihrer Größe Gebrauch machen, heißt es. Zur tatsächlichen Inanspruchnahme würden keine gesonderten Schätzungen für kleine und mittlere Unternehmen vorliegen.
Auf die Frage der Abgeordneten, ob die Regierung Anreize für Unternehmen plant, damit diese große Teile des Gewinns wieder in ihr Unternehmen investieren, antwortet die Regierung, mögliche gesetzliche Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung seien aktuell Gegenstand der Erörterung innerhalb der Bundesregierung. Die Erörterungen seien noch nicht abgeschlossen.
(Bundestag, hib-Meldung Nr. 576/2020 vom 03.06.2020)