Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2025

Nach § 4 Absatz 2
Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) vom 30. Oktober 1997 (Bundesgesetzblatt I,
Seite 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem
Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2025 mit Erläuterungen werden
hiermit bekannt gemacht.

Die Vordrucke können auch
maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen
Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den
Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen
werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. d. § 2 Absatz 1
Nummer 2 bis 4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen
unterschrieben zu werden.

Die Beantragung der
Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 WoPG) kann auch
auf elektronischem Wege erfolgen, sofern ein zulässiges elektronisches
Antragsverfahren von der Bausparkasse angeboten wird (Randnummern 8 und 9 der
Erläuterungen).

Die Antragsformulare auf
Wohnungsbauprämie 2025 werden im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Anlage
1: Antrag auf Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 WoPG)

Anlage
2: Antrag auf Wohnungsbauprämie für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 – 4
WoPG

BMF, Schreiben vom 23.09.2025

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