BFH-Terminvorschau: Mündliche Verhandlung zum Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg am 22. April 2026

Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) wird am Mittwoch,
den 22. April 2026 in zwei Verfahren zum Landesgrundsteuergesetz (LGrStG)
Baden-Württemberg mündlich verhandeln.
Die mündlichen Verhandlungen finden wie folgt statt:

  • 9:30 Uhr: mündliche Verhandlung in der
    Rechtssache II R 26/24

  • 10:30 Uhr: mündliche Verhandlung in der
    Rechtssache II R 27/24

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BFH
unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/.

Abschließende Entscheidungen werden am 22. April 2026 noch
nicht verkündet. Der BFH wird im Rahmen einer Pressemitteilung informieren,
wann die Entscheidungen verkündet werden.
Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; der BFH kann jedoch
auf Antrag eines Beteiligten, der nicht Finanzbehörde ist, die Öffentlichkeit
ausschließen (§ 52 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung).

Wenn Sie an den oder einer der mündlichen Verhandlungen
teilnehmen möchten, ist dies nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die
Anmeldung können Sie ab sofort unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/ durchführen;
dort stehen auch weitere Informationen zum Ablauf zur Verfügung.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter wählen für die
Anmeldung und Akkreditierung bitte den Teaser »Für Medienvertreter/innen«.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über den
Teaser »Für Besucher/innen« anmelden.

BFH, Mitteilung vom 26.3.2026

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