Der Anteil des Bundes am Gesamtaufkommen der Umsatzsteuer in Höhe von 284,85 Milliarden Euro belief sich im vergangenen Jahr auf 46,6 Prozent, was rund 132,8 Milliarden Euro entspricht. Der Bundesanteil sei um rund 1,5 Prozentpunkte angestiegen, berichtet die Bundesregierung in ihrem Bericht über Struktur und Höhe des Finanzkraftausgleichs im Ausgleichsjahr 2022 (20/6699).
Entsprechend verringerte sich der Anteil der Länder von 51,2 Prozent auf 50,5 Prozent (rund 144 Milliarden Euro). Der Anteil der Gemeinden sank von 3,7 auf 2,8 Prozent (rund 8,1 Milliarden Euro). Neben einer Gesetzesänderung habe der aufgrund der Inflation erfolgte überaus starke Anstieg der Umsatzsteuereinnahmen (plus 13,6 Prozent) zur Erhöhung des Bundesanteils beigetragen.
Den höchsten Anteil der Länder an der Umsatzsteuer erhält Nordrhein-Westfalen mit rund 31 Milliarden Euro (21,5 Prozent), gefolgt von Bayern mit 22,8 Milliarden (15,86 Prozent) und Baden-Württemberg mit 19,2 Milliarden Euro (13,36 Prozent). Das finanzkräftigste Bundesland ist Bayern. Auf den nächsten Plätzen folgen Hessen und Baden-Württemberg. Die finanzschwächsten Länder sind Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bremen.
Bundestag, hib-Meldung 358/2023 vom 12.5.2023