Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf
für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) beschlossen. Wie üblich
enthält auch dieses Jahressteuergesetz zahlreiche Anpassungen im deutschen
Steuerrecht. Es sieht Maßnahmen zum Bürokratierückbau, zur Förderung der
Digitalisierung und zur Verhinderung von unrechtmäßigen Steuergestaltungen vor.
Zudem werden Verfahrensfragen und Zuständigkeiten aktualisiert. Andere
Anpassungen sind aufgrund von Änderungen des Rechts der Europäischen Union oder
der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs notwendig. Außerdem reagiert
die Bundesregierung auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des
Bundesfinanzhofs.

In einer ausführlichen Mitteilung hebt das
Bundesfinanzministerium folgende Regelungen hervor:

  • Anpassung im
    Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren

  • Informationsaustausch mit
    Steuerbehörden in Drittstaaten

  • Anpassung des
    Mindeststeuergesetzes

  • Elektronische Bekanntgabe

  • Anpassung des Zinssatzes
    in der Abgabenordnung

  • Änderungen des
    Forschungszulagengesetzes

  • Umsatzsteuerliche
    Organschaft

Ausführliche
Informationen auf der Internetseite des BMF

BMF, Mitteilung vom 12.8.2026

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