Die beiden Entschließungen wurden der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
(Bundesrat, Mitteilung vom 5.6.2020)
Die beiden Entschließungen wurden der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
(Bundesrat, Mitteilung vom 5.6.2020)